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XV Wer unbefugter Weise den freien Abzug des Wassers in den Flössen, Canälen, Graben, Rinnen rc.
oder auf 2 an frequenten Straßen und Wegen, ferner das Auslegen der Betten, Decken K der Wäsche rc. in den Fenstern und das Auslegen und Aufhängen oder Ausklopfen derselben vor den <> us auf den Straßen ist bei 30 Kreuzern bis 1 Gulden 30 Kreuzer «strafe verboten.
1 XVII Wer feine Hühner und anderes Federvieh nicht einbehält und sie auf den Straßen und Wegen oder Äugt arss fremdem Eigenthume Herumlaufen läßt, verwirkt, so oft es geschieht, e.ne Geldbuße von 6 w-rd-n, unter Wl Nr «3™ «- **•
dahier bestandenen Vorschriften, zur allgemeinen Nachachtung öffentlich bekannt gemacht.
Gießen den 9. August 1843. ^,^h. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.
Prinz.
vom 16. October 1843, zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Gießen den 25. Ium 1846. ^er Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.
In dessen Abwcs.
Z u l e h n e r.
Edictalladung.
926) Das Eigentbum der, der Pfarrei zu Wie- seck zustcbcnden Hofraithe und Güterstücke in der Gemarkung Wicseck, kann urkundlich nicht nachge« wiesen werden, und der Kirchenvorstand bat deshalb auf Erthcilung einer Eigenthumsbescheinignng angctragen.
Um diesem Antrag entsprechen zu können, fordert man alle, welche an die betreffenden Immobilien, worüber ein Verzeichniß sowohl in der Registratur des unterzeichneten Gerichts, wie in dem Büreau des Gr. Bürgermeisters zu Wicseck zur Einsicht offen liegt — Eigcnthumsansprüche machen wollen, hiermit auf, ihre Ansprüche binnen 60 Tagen sogewiß bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, als sonst ohne Rücksicht darauf die beantragte Eigenthumsbescheinigung ertheilt wird.
Gießen den 26. Mai 1846.
Gr. Hess. Landgericht das. Ploch.
Oeffentliche Aufforderung.
1098) Aron Amsterdam zu Gießen, welcher am 8. April l. I. verstorben ist, hat in einem unten» 2. October 1845 errichteten Testament seinen Stiefbruder, Salomon Hirsch zu Gießen, zu seinem Erben eingesetzt. Dieser, bat die Erbschaft unter der Rechtswoblthat des Inventars an: getreten, es werden daher alle, welche Ansprüche
an den Nachlaß des Aron Amsterdam zu baben glauben, aufgefordert, diese binnen sechs Wochen um sogewiffer bei unterzeichneter Behörde geltend zu machen, als sonst auf dieselben bei Erledigung dieser Verlaffenschastssache keine Rücksicht genommen und dem genannten Salomon Hirsch der Nachlaß überliefert werden wird.
Gießen am 10. Juni 1846.
Großb. Hess. Stadtgericht. Muhl. Haberkorn.
Besondere Bekanntmachung.
920) Es befinden sich
1) der Gr. Hofgerichts-Rath von Grolman zu Gießen und dessen Geschwister: Hermann von Grolman, Gr. Lieutenant -» la Suite, dermalen in Amerika, Adelbert von Rabenau, Gr. Kammerjunker in Grünberg, Emma, Ehefrau des Gutsbesitzers von Kämpen, geb. von Rabenau, in Kirchberg, im Herzogtbum Braunschweig.
2) Die Frau Hofgcrichrs-Advocat Faber zu Gießen, und
3) die Frau Justizrath Müller zu Werthheim, in der Gemarkung Obersteinberg, Bürgermeisterei Watzenborn, Kreises Gießen, im Bezüge einer Grundrente (sog. Bergzehnten) im jährlichen Geldanschlag von 26 fl. 6 kr. 3 pf., deren Ablösung gegen das Ablösuugskapital im Gesammtbetrage von 470 fl. auf Antrag der Interessenten bewirkt


