Änzeigeblatt

für die Stadt und -en Kreis Gießen.

Jfo. Mittwoch den 23. März

Amtliche Bekanntmachungen.

Zu Nr. K. G. 3849. Gießen am 31. März 1846,

Betreffend: Den Termin für den Abschluß und dir Einsen­

dung der Gemeinde.Rechnungen pro 1845.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an

sammtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

Auch ui diesem Jahre ist von der höchsten Staatsbehörde in Bezug auf die Gemeinde-Rechnungen für 1845 allgemein der Termin zum Schlüsse der Bücher aus den 31. Mai, zur Ablieferung der Rechnungen an Die Gr. Bürgermeister auf den 30. Juni und zur Einsendung der Rechnungen an Gr, Rechnungskammer auf den 31. Juli l. I. bestimmt worden.

Sie werden hiervon zur Nachachtung und Bescheidung der Gemeinde-Einnehmer unter dem An- sügen m Keuntniß gesetzt, daß wegen etwa nöthig werdender Erstreckung dieser erweiterten Fristen in den einzelnen Fällen nach den bestehenden Vorschriften zu verfahren ist.

Prinz.

Zu .A8 K. G. 3859. Gießen am 31. März 1846.

Betreffend: Die unter den Schweinen in Fellingshausen ausgebrochene Krankheit.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an

sammtliche Gr. Bürgermeister deS Kreises.

Unter den Schweinen in Fellingshausen ist eine von Gr. Kreisthierarzt als rheumatisches Fieber bezeichnete Krankheit ausgebrochen, als deren Ursache das Austreiben des Viehs bei räuber, besonders naßkalter Witterung angegeben wird.

Ich sehe mich daher veranlaßt. Sie auf den Grund des eingeholten kreisthierärztlichen Gutachtens darauf aufmerksam zu machen, daß die Schweine im Frübsahre nur bei ganz warmem Wetter ausge- trieben werden, die Hirten dann nicht zu lange ausbleiben dürfen und die Heerde in beständiger Be­wegung gehalten werden muß, so daß die Thiere sich nicht in die Erde einwühlen und niederleqen, aber auch ebensowenig erhitzen und in dem kalten Winde erkälten können.

Ich erwarte von Ihnen, daß Sie die im Interesse der Viehzucht hiernach erforderlichen Maas­regeln durch Bedeutung und Ueberwachung der Hirten alSbald eintreten lassen. =-

Prinz.