Die Dauer öes Unterrichts in dieser Schule bleibt vor der Hand aus die Monate December, Januar und Februar beschränkt, während welcher Zeit jedoch täglich Vormittags von 9 bis 12 Uhr, Nachmittags von 2 bis 4 Uhr und Abends von 8 bis 9’/2 Uhr gelehrt wird.
Die Unterrichtsgegenstände sind im Wesentlichen dieselben, wie jene bei der ständigen Schule, der Unterschied beider beruht nur darin, daß die Zeit zur Erlernung und Selbstübung bei der ständigen Schule aus Jahre ausgedehnt, bei der zeitweisen dagegen unter Benutzung der ganzen Tageszeit aus Monate beschränkt wird.
Die zeitweise Schule ist gewissermaßen' als ein Nothbehels für ältere, dem Meistereramen nnterworsene Bauhandwerker zu betrachten, während die ständige Schule ohne Unterschied des Gewerbes schon von dem Eintritt in die Lehre an besucht werden kann, und jedenfalls eine vollständigere, gewerbliche Bildung zu gewähren vermag.
Um nun auch denjenigen jungen Leuten, welchen die zum Besuche der ständigen Schule erforderlichen Vorkenntnisse mangeln, Gelegenheit zu geben, sich dieselben anzueignen, wird der fraglichen Unterrichtsanstalt noch eine
Vorschule
beigefügt, worin die Lehrgegenstände bilden r
A. Rechtschreiben, in Verbindung mit Lesen, wozu hauptsächlich technische und naturwissenschaftliche Gegenstände benutzt werden.
B. Rechnen, nämlich die vier Specics.
C. Anfertigung von leichten Aufsätzen, Geschäftsbriefen rc.
D. Freihandzeichnen, die Anfangsgründe.
Als Honorar ist von jedem Schüler zu entrichten:
in der ständigen Schule monatlich 30 Kreuzer,
in der zeitweisen Schule monatlich 3 fl.,
in der Vorschule wird für jede Stunde bezahlt 2 Kreuzer.
Arme, gesittete Schüler bleiben nach Umständen von der Entrichtung des Schulgeldes befreit.
Der Unterricht beginnt in der ständigen Schule und der Vorschule mit dem 1. November, in der zeitweisen Schule mit dem 1. December laufenden Jahres.
Der unterzeichnete Vorstand bringt diese neue Schuleinrichtung mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß sowohl Einheimische wie Auswärtige, welche den fraglichen Unterricht zu benutzen wünschen, eingeladen sind, sich baldigst bei dem mitunterzeichneten Sections- Secretair schriftlich oder mündlich anzumelden, um das Nähere zu vernehmen und den Lections- plan zu empfangen.
Gießen, am 15. October 1846.
Die Vorstände und der Secretair der Localseclion des Gr. Gewerb-Vereins daselbst.
Dr. H. v. Ritgen. Dr. F. Knapp. Zulehner.


