Ausgabe 
24.1.1846
 
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Amtliche Bekanntmachungen.

Unter SSihnmfuna auf den Inhalt des §. 34. der Bauordnung für die Stadt Gießen, und unter Bezugiialun/auf die desfalls au die betreffenden Häuserbesitzer ergangene mündliche Aufforderung, wrrd nunmehr der Termin zur Erfüllung der Verbindlichkeit . bis zur

die Gebäude an den Straßen mit Dachrinnen und Ablauf Hoyren a w ... i mit dra. anfügttt fdW, daß di- Sänrnizen nach AU-u! g-.

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3 Nr. St. ®. 858. Ei-ß-n am 20. J-nn-r ,8".

Betreffend: Den in Gießen zu veranstaltenden Un- terricht in der Anlage von Feuerungen.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrach des Kreises Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

Unter Bezugnahme auf mein nn obigen Betreff unterm 19. August v. I. an Sie erlassenes, m Nr. 68.

M'ä7mt'ti*7«(ta Mraigen in Ihren Gemeindra, welche ?ch i»r » dem s-°s«chra

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W'rtMMlÄ«e'2'S «4» LnM meines, im Eingang emätmte« Wf**» 3tenS®emetoen ,» »eröff-nitichra nn» die hieran! noch ersolgenden Anmeldungen, jur Theelnahme an besagten Unterricht, unverweilt mir zur Anzeige zu brmgen.

"P t 3* ...

Nr, «. ®. 1140. ®"S ä3' 3'8M-

Betreff. Unterricht für Bauhandwerker.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.

Nachstehende Bekanntmachung haben Sie in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Prinz.

Unterricht für B a u h a n d w e r k e r.

Dem Gr. Gewerbvcrein liegt der Vorschlag vor, eine ®Meisterrecht Groß« durch denjenigen inländischen Da^dandwnkmi, welch^dem«« 1 . gründlichen Vorbereitung für

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