Än; ergeb! att
für die Stadt und den Kreis Gießen.
J^o, 1EV2. Mittwoch den 23. December 13/jO,
Auszüge aus dem Gr. Hess, Megierungsblatte
I. Verordnung, den Verkehr mit Schießbaumwolle und ähnlichen Surrogaten des Schießpulvers beit.
11. Bekanntmachung, die Local-Postverbindnng zwischen Mainz und Bingen bett.
HI. Militärdienst nachrichten: am 14. October wurde der Hauptmann Schäffer im 4. Infanterieregiment auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt und ihm dabei der Character als Major ertheilt; am 21. wurde dem Lieute- nant Scriba vom 2. Infanterieregiment der nachgesuchte Abschied aus dem Großh. Militärdienste bewilligt. Es sind ernannt worden: die Oberlieuteuanie Schenck vom l. und Freiherr von He im rod von: 4. zu Hauptmännern im 4 Infanterieregiment (Patente vom 21. resp vom 23. Oct); der Lieutenant Becker vom 3. zum Oberlieutenant im 4 Infanteri.regimeut "(Patent vom 81. Oct) und der Lieutenant Zimmermann vom 1. zum Oberlieutenant in diesem Regiment (Patent vom 23. Oct.); am 29. wurde der Oberwachtmeister Lang von der Garde du Corps mit dem Rang und der Uniform eines Uuterquartiermeisters zum Lazareth- verwalter im Lazareth zu Darmstadt ernannt; am 3i. wurde dem Unterarzt Ur. Schweickart im Lazareth zu WormS der Abschied aus den Großh Militärdiensten ertheilt; sod.ann
Nr. 38. vom 5. December 1846. der Doctor der Medicin und Chirurgie, Theoderich Plagge zum Unterarzt ernannt und dem Lazareth zu Worms zuge- theili; am 4. November wurde der pensionirte Oberstlieutenant Freiherr von Cramer auf sein Nachsuchen zur Suite der Infanterie versetzt; an dentselben Tage wurde der Oberstlieute- nant Freiherr von Nord eck zur Rabenau von der Garde du Corps auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt und ihm dabei der Character als Oberst verliehen, auch die Er- laubniß ertheilt. die Uniform seines früheren Regiments, des 1. Infanterieregiments, tragen zu dürfen; am 11. wurde der characterisirte Hauptmann Hisserich, zweiter Offizier bei der Militärstrafanstalt zu Babenhausen, zum wirklichen Hauptmann ernannt; an bemfelben Tage wurde der wechselseitige Tausch der Oberlieutenante Glock vom 3. und Becker vom 4. Infanterieregiment genehmigt.
IV. Coneurrenz-Eroffnungen. Erledigt sind: die evangelische Pfarrstelle zu Florstadt, Kreises Friedberg, mit einem jährlichen Gehalte von 1514 Gulden, zu welcher den Jreiherrn Löw von und zu Steinfurth das Präfentations- recht zusteht; die evangelische Pfarrstelle zu Dalsheim, Kreises Worms, mit einem jährlichen Gehalte von 539 Gulden.
BekENtMsrchungss
den Verkehr mit Schießbaumwolle und ähnlichen Surrogaten des Schießpulvers betr.
Die tu obigem Betreff erschienene Allerhöchste Verordnung wird durch nachstehenden Abdruck noch besondere zur Kenntnis; der diesseitigen Kreisangehörigen gebracht.
Gießen den 17. December 1846.
Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen
P r i n z.
8UDWJG ii- von Gattes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein h. k.
Da es mit Rücksicht auf die Gefährlichkeit der sogenannten Schießbaumwolle und ähnlicher neu ersun- dencr Surrogate des Schießpulvers als nothwendig erscheint, in Bezug auf den Verkehr mit diesen Fabrikaten ähnliche Vorkehrungen, wie die hinsichtlich des Schießpulvers bereits bestehenden Anordnungen zu treffen, so haben Wir Uns bewogen gefunden, bis auf weitere Verfügung' zu verordnen, und verordnen hiermit wie folgt: '
§. 1.
Der Handel mit Schießbaumwolle und die fabrikmäßige Bereitung derselben ist nur solchen Personen gestattet, welche von der Polizeiverwaltungsbehörde (Kreisrath oder Landrath) die Erlaubniß dazu erkalten haben. Zuwiderhandlungen werden mit einer Polizeistrasc von einem bis zehn Gulden geahndet.
Bei Vermeidung einer Polizei,träfe von einem bis zehn Gulden darf Schießbaumwolle nur an solche


