Imzeigedtatt
für -Le Stadt und den Kreis Gießen.
76. Mittwoch -en 23. September 1GÄ6.
Zu K. G. 11699. Gießen am 19. September 1816.
Betreffend: Den An- und Wiederverkauf von SchwKtzer Zuchtstieren.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
an
sammtliche Großh. Bürgermeister des Kreises Gießen.
Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 1. Juli l. I., in 53. des Gießer Anzeige- blatts von tiefem Jahre, beauftrage ich Sie, in Ihren Gemeinden öffentlich bekannt machen zu lassen, daß die für dieses Jahr angekauften Schwytzer Zuchtstiere
Freitag den 23. l. M., Bormittags 10 Uhr,
in Salzhaufen verkauft werden.
Prinz.
Bekanntmachung.
Betreffend: Den zollfreien Einlaß von Getraide und Hülsenfrüchten in das Großherzogthnm.
Man findet sich veranlaßt, das Publikum darauf aufmerksam zu machen, daß der, durch die Bekanntmachungen Großb. Hess. Ministeriums der Finanzen vom 3. und 26. Februar l I. verfügte undHiNs-nf-ücht-.. »°mAusl°„de"in
Siegen den 14. September 1846. Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen Prinz.
Polizey-Verfügung.
durch^erbottn^"" M Sranfc’5(a^ä außer der chaussirten Bahn wird bei 1 fl. 30 kr. Strafe Gießen am 14. September 1846.
Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen
___________________________________ P r in z.
an»
Edictalladung.
1538) Ansprüche an den Nachlaß der Marie Christine Schäfer aus Watzenborn, die kürzlich all- hier gestorben, sind binnen 14 Tagen bei der unterzeichneten Stelle anzuzeigen, wenn sie bei der
Vertheilung des Nachlasses berücksichtigt werden sollen.
Gießen den 17. September 1846.
Gr. Hess Landgericht.
Ploch.


