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Mit Bezug auf die Bekanntmachung nf M 103 und 104 des hiesigen Anzeigeblatts v. I. in Betreff der Einsendung und resp. der An- und Aufnahme von Jnserenden in dieses Blatt, wird bemerkt, daß in der Folge alle Jnserenden, welche von Donnerstag Nachmittag an bis Montag Vormittag bei mir eintreffen in das am Mittwoch, Morgens, ausgegeben werdende Anzeige-Blatt ausgenommen werden, — und die Jnserenden, welche von Montag Nach- mittag an bis Donnerstag Vormittag bei mir eintreffen, in das am Samstag, Morgens, ausgegeben werdende Anzeige-Blatt ausgenommen werden.
Ans Anordnung Großh. Herrn KreisratheS dahier bringe ich dies hiermit, unter dem Ansügen zur öffentlichen Kenntnis', daß später eintreffende Jnserenden, ohne Ausnahme, bis zu dem nächsten erscheinenden Blatte unberücksichtigt liegen bleiben muffen, indem einzelne Rücksichtsnahmen sehr erschwerend und störend aus die vorgeschriebene Zeit der Ausgabe dieses Blattes einwirken.
Jnserenden, welche mit keiner oder undeutlichen Namensunterschrift versehen sind, müssen unter Umständen zurückgewiesen werden.
Die Kreisboten des Kreises Gießen erhalten die Anzeigeblätter in den Kreis Gießen schon Dienstags und Freitags, Abends.
Gießen den 22. Mai 1846.
G. D. Brühl I.
Druck und Verlag der G. D. Brühl'scheu Buch- und Steindruckerei in Gießen.


