Ausgabe 
21.11.1846
 
Einzelbild herunterladen

606

bekannt, und diesen Betrag mit Zinsen nach vor­gelegter Quittung des Conrad Hins und der Wtb. Elisabeth Hins geb. Bäcker zu Presburg, den an­geblichen einzigen gesetzlichen Erben des verstorbenen Sergeanten Hins vom 10. März 1832 abgetragen, auch zugleich behauptet, daß die Obligation vom 27. October 1803 mit der Ceffion und dem Nach­trag vom 23 August 1823 abbanden gekommen

und um Mortistciruug gebeten.

Es wird deshalb, deren Anträge gemäs, der etwaige unbekannte Besitzer gedachter Obligation mit Ceffion und Nachtrag, bierdurch öffentlich auf- gcfoidert, solche binnen 3 Monaten von heute au so gewiß vorzulegen und seine Rechte daran geltend zu machen, als fönst solche für erloschen erklärt und die Einträge in den Hypotheken-Büchern des unkerzelchneten Gerichts ausgethan werden sollen.

Marburg den 22. Oktober 1846.

Kursürstl. Hessisches Landgericht. Hille.

vdt. Schmiedt.

Besondere Bekanntmachungen.

1959) Zn dem Löber'schen Stiftungsfonds ist eine Rente von 150 fl. vacant. Unter Hinweisung auf den §. 13 des Testaments, welcher hier nach­folgend abgedruckt ist, ergeht an diejenigen, welche sich hiernach berechtigt und befähigt halten, An­spruch auf jene Rente zu machen, die Aufforderung, sich binnen 4 Wochen bei der unterzeichneten Ver­waltung zu melden, und sich über die Erfordernisse zum Bezug der Rente auszuweisen.

Gießen den 16. November 1846.

Die Verwaltung der Löber'schen Stiftung und in deren Namen

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

Auszug aus dem tlöber'schcn Testamente.

§. 13.

Diejenigen Wittwer und Wittwen, welche von meinen Eltern abstammen, in Gießen geboren und dafelbst verheirathet waren, sollen insofern sie das Verwandtschaftsverhältniß nachweisen weichen und arm sind in den ersten 50 Jahren nach meinem Tode vorzugsweise zum Genüsse dieser Unterstützung zngelassen werden. Ueberhaupt müssen alle Witt­wer und Wittwen, welche zum Genüsse dieser Ren­ten zugelassen werden wollen, in Gießen geboren sein, einen guten Ruf besitzen, fortwährend einen gesitteten Lebenswandel führen und wahrhaft dürf­tig sein.

Auch sollen nur Handwerker oder Wittwen von Handwerkern zu den Vortheilen meiner Stif­tung zugelassen werden.

ES versteht sich hierbei von selbst, daß wenn Persoiien aus meiner Verwandtschaft denen schon Legate zugesichert und bestimmt siiid, zum Genüsse einer Rente von 150 fl. zugelassen sein wollen, die Legate selbst zur Masse zurückfallen.

1922) Folgende städtische Gelder pro 1846 sind fällig und daher binnen 8 Tagen zur hiesigen Stadtkaffe zu bezahlen:

1) das 4. Ziel Communal-Steuer,

2) die Bestaiidgelder von gepachteten städtischen Grundstücken,

3) die Trieb- und Wiesenviertelzinsen und

4) die Heu- und Grummetgrasgelder.

Gießen den 12. November 1846.

Der Stadtrechner

Enders.

Versteigerungen.

1960) Donnerstag den 26. November, Morgens 9 Uhr,

sollen auf hiesigem Nathhaus nachstehende, bei der Skadr Gießen im Jahr 1847 vorkommende Arbei­

ten versteigert werden, nemlich:

Voranschlag

30

ferner wird die Anfuhr

Befol-

Maurerarbeit, lt. Weisbinderarbeit, Schreinerarbeit, Schlosserarbeit, Ziungießerarbeit, Wagnerarbeit, Schmiedearbeit, Handarbeit, Steinklopferlohn, Fubrlohn,

20

33

2 fr.

21

22

10

22

804 fl.

48

223

22

H

38

30

116

390

22 für die

des Holzes beten und in das Magazin, die Armenfuhren und das Wegfahren des Eises mit versteigert werden. Voranschläge und Bedingungen liegen auf der Bürgermeisterei zu Jedermanns Einsicht offen, wobei noch bemerkt wird, daß die Arbeiten in klei­

neren Parthieen vergeben werden.

Gießen den 18 November 1846.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

1946) Main-Weser-Eisenbahn.

Lieferung von Erdtransportwagen. Samstag den 5. Tecember d. I., des Vormittags um 9 Uhr,