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Vorstehenden Statuten wird hiermit die landesherrliche Genehmigung und Bestätigung ertheilt.

Darmstadt am 11. September 1846. Aus Allerhöchstem Großh. Hess. Ministerium In Verhinderung v. L e

(L. 8.)

Edictalladungen.

1925) Konrad Kappes von Homberg hat mit seinen bekannten Gläubigern ein Arrangement da­hin abgeschlossen, daß die Ehefrau desselben die vorhandene Masse als Eigenthum erhält und da­gegen die Bezahlung sämmtlicher Schulden über­nimmt, die Gläubiger mit Ausnahme der Ge­meinde Burggemünden, ein Viertheil ibrer Forde­rungen erlassen und die unerlassenen drei Viertheile in drei gleichen Zielen Petritag 1847, 1848 und 1849 bezahlt werden, endlich die Gläubiger wegen des uncrlassenen Theils ihrer Forderungen die Nachhypothek auf die der Gemeinde Bnrggemün- den verpfändeten Immobilien erhalten. Etwaige unbekannte Gläubiger des Konrad Kappes, sowie die bekannten Gläubiger desselben, welche dem Ar­rangement noch nicht bcigetreten sind, werden auf­gefordert, sich sogewiß im Termin

Freitag den 11. December l. I., Vormittaas 9 Uhr, über solches zu erklären, als sonst angenommen wird, daß sie solchem bcigetreten wären und dasselbe sonach gerichtlich bestätigt werden wird.

Homberg den 1. November 1846.

Gr. Hess Landgericht das. Klingelhöffer.

1927) Jacob Gilbert, geboren in Heuchelbeim, in Gleiberg wohnhaft, mit seiner Ehefrau Marie Christine Schnepp von da, und

Adam Protertor von Gleiberg mit seiner Ehe­frau Catharine Oehler von Wilsbach, sind Willens nach Amerika auszuwandern, und werden etwaige unbekannte Gläubiger derselben aufgefordert, ihre Ansprüche im T-rmin

Mittwoch den 25. d. M., Vormittags, dahier geltend zu machen, indem nach Ablauf dieses Termins den Auswanderuden ihr Vermögen frei gegeben wird.

Atzbach den 9. November 1846.

K. P. Justiz-Amt D i st e r w e g.

besonderen Auftrag.

des Innern und der Justiz.

des Staatsministers.

h m a n n.

v. Stein.

1928) Nachdem die Wittwe des Johannes Goßmann, Catbarina, geb. Fuchs zu Rohrbach ge­gen 1) Georg Goßmann zu Tan, 2) Johannes Goßmann I., und 3) Anna Sidonia Goßmann von Rohrbach, dahier eine Klage folgenden In­halts angebracht bat:

Ihr in 1842 verstorbener Ehemann Johan­nes Goßmann, habe 7 Kinder hinterlassen, und sein Vermögen g, ößtentheils aus wäh­rend der Ehe erworbenen und gerichtlich für 585 Sty 6 verkauften Grundstücken bestan­den, wovon sie das Wohnhaus für 251 ersteigert habe.

Ausweislich eines vorgelegten Inventars betrage das rein väterliche Vermögen der Kinder 204 3^, ihre Jllatenforderung 73 &P, f° daß sich ein Errungenschaftsvermögen von 777 10 herausstelle, von dem es ihr

die Hälfte mir 388 3^ 26 und mit Zu­rechnung der Jllaten 461 20ertrage,

so daß sie nach Abzug des Kaufgeldes für das Haus mit 251 91p noch 210 9ip 20 Zu fordern habe; Vier ihrer Kinder hätten sich gütlich mit ihr abgefunden, die Verklag­ten weigerten sich aber, ihr die gebührenden 34 des gedachten Vermögens zukommen zu lassen, weshalb sie klage und bitte:

die Verklagten schuldig zu erkennen und dahin aiizubalten, das erwähnte gemein­schaftliche Vermögen mit ihr zu theilen, und die % des ihr nach dem Inventare gebührenden Juventaröantheiles von 461^ 20 jedoch abzüglich der gedachten Kauf­geldsschuld von 251 3tp sofort zu zahlen und die Proceßkosten zu ersetzen"

so wird diese Klage den Mitverklagten 3 wegen Unbekanntschaft deren gegenwärtigen Aufenthalts­orts hierdurch mitgctheilt und Termin zu deren Er­klärung hierauf, sowie zur etwa weiter nötbigen Verhandlung auf

den 4. December d. I. anberaumt, die gedachte Mitverklagte auch benach­richtigt, daß ihnen Einsicht desJ'n der Klage erwähn­ten Inventars im Gerichtslocale offen stehe, und