665
Besondere Bekanntmachungen.
Dr. Knobel, Professor.
Zulehrrer, Polizeirach.
Dr. Geist, Gymnasial-Director.
Weber,
Hofgerichtsrath.
Dr. Engel, Kirchenrath. Prinz, Provinzialcommissar.
Die Unterzeichneten schlagen ihren verehrten Mitbürgern abermals vor, auch hier, nach dem Beispiel anderer Städte, die Neujahrs-Gratulations-Visiten in der Weise abzuschaffen, daß man gegen Entrichtung von 24 fr., zum Beßten der hiesigen Kleinkinderschule, von der Verbindlichkeit, dergleichen Visiten abzustatten, befreit werde.
Die Kleinkinderschule bezweckt die Bewahrung kleiner Kinder vor physischen und moralischen Gefahren, die erste Begründung ihrer sittlichen Erziehung, die Entwickelung ihrer Geistesund Körperkräfte, und setzt deren Eltern, indem sie ihnen die Bewachung ihrer Kinder ab- nimmt, in die Lage, ihren Arbeiten ungestört nachgehen und etwas verdienen zu können: sie wirkt demnach durch Letzteres als eine vorzügliche Armenunterstützung. Indem daher die Unterzeichneten sich sämmtlich bereit erklären, den genannten Betrag von den Beitretenden in Empfang zu nehmen, bemerken sie zugleich, daß die Namen der Letztem noch vor Neujahr in diesem Blatt bekannt gemacht werden sollen.
Gießen den 10. December 1846.
2086) Durch vorgekommene neuere, in der Entscheidung schwebende Denunciationsfälle, finde ich mich veranlaßt, die hiesigen Einwohner auf die bestebende Verordnung: wonach Hunde innerhalb 8 Tagen nach der Anschaffung schriftlich oder mündlich zur Aufnahme in das Register angezeigt werden müssen, wiederholt aufmerksam zu machen. Diejenigen, welche Hunde abgcschafft haben, wollen dieses ebenfalls baldigst anzeigcn, damit solche in dem Register gelöscht werden können.
Gießen den 8. December 1846.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
2122) Zur Unterzeichnung der Patente für das Jahr 1847 werden die hiesigen Gewerbetreibenden auf
Donnerstag, Freitag und Samstag dieser Woche hiermit eingeladen und gebeten, sich pünktlich einzufinden.
Gießen den 14. December 1846.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
1959) In dem Löber'schen Stiftungsfonds ist eine Rente von 150 ft. vacant. Unter Hinweisung auf den §. 13. des Testaments, welcher hier nachfolgend abgedruckt ist, ergeht an diejenigen, welche sich hiernach berechtigt und befähigt halten, Anspruch auf jene Rente zu machen, die Aufforderung, sich binnen 4 Wochen bei der unterzeichneten Ver
waltung zu melden, und sich über die Erfordernisse zum Bezug der Rente auszuweisen.
Gießen den 16. November 1846.
Die Verwaltung der Löber'schcn Stiftung und in deren Namen
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
Auszug aus dem Löber'schen Testamente^ §. 13.
Diejenigen Wittwer und Wittwen, welche von meinen Eltern abstammen, in Gießen geboren und daselbst verbeirathet waren, sollen, insofern sie das Verwandtschaftsverhältuiß Nachweisen werden und arm sind, in den ersten 50 Jahren nach meinem Tode vorzugsweise zum Genüsse dieser Unterstützung zugelassen werden. Ueberhaupt müssen alle Wittwer und Wittwen, welche zum Genüsse dieser Renten zugelassen werden wollen, in Gießen geboren sein, einen guten Ruf besitzen, fortwährend einen gesitteten Lebenswandel führen und wahrhaft dürftig sein.
Auch sollen nur Handwerker oder Wittwen von Handwerkern zu den Vortheilen meiner Stiftung zugelaffeu werden.
Es versteht sich hierbei von selbst, daß, wenn Personen aus meiner Verwandtschaft, denen schon Legate zugesichert und bestimmt sind, zum Genüsse einer Rente von 150 fl. zugclassen sein wollen, die Legate selbst zur Masse zurückfallen.


