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du Thil.
d) das Verbot des Hausirhandels mit Streichfeuerzeugen nach der desfallsigen Verordnung vom 15. Novbr. 1842 Reg. Blatt von 1842. <5. 541.) .
Alle übrigen, dermalen bestehenden Verordnungen dagegen, die den Haustrhandel betr ffen,. sind vom
1. Jan. 1847 an, mit welchem Zeitpunkte die gegenwärtige Verordnung m Wirksamkeit tritt, ausgehoben.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und deö beigedrückten Staatssiegels.
Darmstadt, am 6. November 1846.
A n l a a e A.
Alnbabetilcbes Verwichniß derjenigei
l Waarenartikel, mit welchen der Hausirhandel ohne besondere Erlaub-
uiß und ohne Patent im ganzen Umfange des Großhcrzogthums
Hessen betrieben werben oarz.
B.
Gewächse, frische zum Verpflanzen.
P.
Bast zum Heften der Bäume und
H-
Pflanzen zum Versetzen.
Reben.
Hans.
Bäume zum Verpflanzen.
Heede (Werg).
Rahm.
Beeren, (Waldbeeren, frische und
Heidelbeeren.
Reben zum Verpflanzen.
getrocknete).
Himbeeren.
Rüben.
Besen aus Reisern.
Holz, Brandholz.
Rübcnhonig.
S.
Bienenhonig.
K.
Binsen.
Käse, inländische.
Sand.
Blumen, (frische und getrocknete).
Kartoffeln.
Schachtelhalm.
Bohnen, (Feld-und Gartenbohnen).
Kastanien.
Schwefelholzer, Schwefelfaden und
Braunkohlen.
Kräuter, frische.
Krebse.
Span, (Streichhölzchen aus
Butter.
genommen).
D.
Kümmel.
Spreu.
Dillsaamcn.
L.
Strohdecken.
E.
Linsen.
T.
Eycr.
Lohkuchen.
Torf.
Erdbeeren.
M.
Trauben.
Erbsen.
F.
Matten von Bast, Stroh, Schilf
V.
oder Binsen, ordinäre.
Vögel (s. Geflügel).
Federn (Bett- und Schreibfedern).
Meerrettig.
W.
Fische, (frische).
Milch.
Wachholderbeeren.
Flachö.
Milchschweine.
Werg.
Fußdcckcu, aus Bast, Stroh oder
Morgeln.
Wildpret.
Binsen.
R.
Wurzeln zum Genuß.
G.
Nüsse (welsche und Haselnüsse).
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Gänsekiele.
O.
Zunder (Streichzunder ausge
Geflügel, (wildes u. zahmeö, le
Obst, frisches und gebackenes.
nommen).
bendig oder getödtet).
Obsthonig.
Zwiebeln.
Gemüse und Küchenkräuter.
Obstlatwerge.
Anlage B.
Zwieback.
Alphabetisches Verzeichniß derjenigen Waarenartikel, mit welchen, na
ch zuvor eingeholter Erlaubniß der
Ädministrativ-Behörde und
hieraus erhaltenem Patent, Hausirhandel betrieben werden darf.
A.
Bleistifte.
Feuersteine.
Abziehsteine.
Anis.
Bürsten.
Fleckkugeln.
D.
G.
B.
Daggert, (Birkentheer).
Garnwickler.
Barometer.
■ Dochte, ungewcbte baumwollene.
Gerste, geschälte, gerollte.
Basthüte, grobe.
E.
Gcbildwaaren, rohe und gebleichte
Banmwollenzeuge, glatte inlän
Eimer von Holz.
auS Linnen, inländische.
dische.
F.
Glas, grünes und anderes ge
Bienenkörbe.
Fayence- oder Steingut-Geschirr,
meines farbiges Hohlglas
Bindfaden.
1 od. farbiges und weißes.
(Glasgeschirr).


