Anzeigeblatt
für die
tadt und den Kreis Gießen.
/N NI. Samstag den 14. November
1346.
Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 14. bis 21. November 1846.
Fleischtaxe.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . .
1 „ Kuhfleisch......
t „ Rindfleisch.....
1 „ Kalbfleisch.....
1 „ Schweinefleisch ....
1 „ Hammelfleisch gemästet
1 „ Leberwurst . ... >
1 „ Bratwurst.....
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ Blutwurst......
t „ gemischte Wurst . .
i „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken......
1 „ Dörrfleisch.....
1 „ Rindsfett ......
’ „ Hammelsfett.....
1 „ Schweineschmalz ausgelassenes . . ....
t „ desgleichen, unausgclassen
kr.
12
9
9
8
12
9
13
17
17
12
8
20
18
17
18
18
21
22
II 1 1 1 1 1 । 1 । । 1 । । K» I 1 » 1 ?■
A n m. Sic Zu- gaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestehcm u. zwar aufioBfd. Fleisch nichtmedr als an derthalbPfd.u.s. w. nach Propor- tion, welches auf IPfd. nicht oöllig 5 Lotl> ausmacht. Köpfe, Füße, Gc- raub,wic»uchdie ganz blutigen und nichtgenießbaren ! Stücke »om Hals ■ sind non der Zugabe gänzlich ausgeschlossen.
Brodtaxe. j
2 Pf. ordinäres Brod, . Gersten- und
6 " " '' j | Kornmehl bestehend
2 Pf. gemischtes Brod au8 , unb
g " " " | Kornmehl bestehend
4j Lth. Wasserwcck ... . .
3j „ Milchbrod.....
Marktpreise.
1 Maas Milch ..... .....
1 Pfund Butter..........
auch.........
3 Eper............
1 Pfund Waizenmehl ........
1 » grob geschälte Gerste.....
1 " klein geschälte Gerste......
kr.
8
17
26
9
18
27
1 1
8
1 24
25
8
4
4
8
®* 1 M 1 1 1 I 1 1 .1 1 1 IN
Fruchtpreise.
S t ä
die
Gemas
Waizeu
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. 1 R. i h
Pf. ft. । ft.
Pf-1 ft. kr.
Pf. ft. | kr.
Pf. ft. kr.
Pf. fl. kr.
Friedberg
das Malter
200) 14 30
180 13| -
— 9 30
— 5; —
Gießen .
das Malter
200j 14 26
200 13, 42
170- 8 56
— 51 —
Grünberg
. e
das Malter
-j 14 10
— 12. 34
-i 9 -
— 5 -
_ _ _
_ _ _
Marburg
das Mött
—i io I9z
— 91 42
— 6! 35
- 3 11
Wetzlar
der Scheffel
90; —) —
84 5 3*
72I 3! 42
501 —1 -
Zu Nr. K. G. 14129. Gießen am 11. November 1846.
Betreffend- Die dermalige Theucrung der Lebensmittel und die deßfalls zu ergreifenden Maasregeln, insbesondereGelegenheit zum ArbeitsverdieW.
Der GrvßhcrzogNch Hessische
K r e i s r a c h des Kreises Gießen an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Das Gr. Ministerium der Finanzen hat, dem Wunsche Gr. Ministeriums des Innern und der Wtü entsprechend, die betreffenden Behörden -Leims Ressorts ausgefordert, der ärmeren Classe der Bewohner des G^he^hunwwahrend der dermal,gen Theuerung der Lebensmittel in feder zulässigen Weise Arbeitsver,
Insbesondere ist eine solche Aufforderung der Gr. Oberforstdirection wegen Arbeiten in den Waldungen


