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überzähligen Lieutenant dabei ernannt.

für 1846.

Amtliche Bekanntmachungen.

I. Bekanntmachung, den Mainz-Landauer Post-Cours betr.

II Bekanntmachung, die im Jahre 1816 für Besoldungs- Naturalien zu bezahlende Vergütung betr.

HI Summarische Uebeifubt über den Bestand der taliten im Hospitale Hofheim im Jahre 1845.

IV Bekanntmachung, den Steuerausschlag zur Vestrei- tung der Bedürfnisse der LandjudenschastSkaffe zu Darmstadt im Jahre 1846 betr.

V. Umlagen zur Bestreitung von Bedürfnissen der israelr- tischen Neligionsgemeinden im Landrathsbezirke Erbach für 181b.

VI. Desgleichen in den Gemeinden des Kreises Hungen für 1846. irt den Gemeinden des KrciseS Nidda

Ausiüae aus dem Gr- Hess. Regtei-ungsblatte ^r. 7. vom 4. Februar 184«.

Bekanntmachung, den zollfreien Einlaß von Getreide, in das Großherzogthum Hessen betr.

^erannimuiv j ' «x 8. 0Dm 10. Februar.

VIII. Desgleichen der israelitischen Nelig>onrgcme>nden im Landrathsbezirke Breuberg für 1816.

IX. Militärdienstnachrichten: am 3l. December 1815 wurde der Rittmeister und Flügeladfiitant Prinz von Wittgenstein zum Major ernannt und dem Rittmei­ster von Grancy in der Garde du Corps der Charakter als Major erthcilt; an demselben Tage wurde der wechsel­seitige Tausch der Hauptmänner, von Göbel vom 2. und Wilkens vom 4. Infanterieregiment genehmigt; am 7. Ja­nuar 1846 wurde dem Rittmeister h la suite Freiherr» von Dorth der nachgesuchte Abschied bewilligt; am >4 Jan. wurde der Accessist Haack bei dem Kriegsrechnungsbureau zum Rechnungsprobator dabei ernannt; am 17. Jan. wurde per Cadet Sanders im Garderegiment ChevaurlegerS zum

Gießen am 12. Februar 1846. von Kartof- ttn.

glich Hessische ,

Kvcisrath d e s Kreises Gießen

an

PU Nr. K. G. 2099. m

° Betreffend: Da« Verbot deS Ankaufs fein zum Brandweinbreni

Polizei) - Publicandum

£ 4oAß Ln ter unterzeichneten Behörde erlassene, pönalisirte Verbot des

Das unterm 5 August <840 von ^merzem) fluf

Reitens und Viehtre, Baubebörde auch auf die beiden Fußpfade der Chaussee nach Grünberg und Ach von chem' Neuw^erAr an bis zu dem! mit Warnungspfählen bezeichneten Theilungspunkte jener Straße und ebenso in umgekehrter Richtung hierdurch ausgedehnt.

Gießen am 10. Februar 1816. ^reßherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen.

Prinz.

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises

_ , Ankäufe von Kartoffeln zum Brandweinbrennen Statt finden, hierdurch aber zur

. J tS Ätel schon hohen Preises der Kartoffeln zum empfindlichen Nachtheile nicht aller» der Steigerung deS ohnedic f ) n xop y Bedarf an Setzkartoffeln anzukausen genothigt sind,

Konsumenten , ss^ern ) » mg Höchstprcisliches Ministerium des Innern und der Justiz bewogen

X L §-°ßL-ch-m- d°n anfcuf gefunber K°«°Mn z.,m »-and.

gesunden, im ganzen irmf ö «xandweinbrenner, unter Androhung einer in jedem einzelnen Con- tn^ensimsMe "on^em^^ferbzu entrichtenden Strafe von zwei Gulden für jedes gekaufte Malter, »or der Hand und^bis aufmmefäiimf in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise

Sie werden diese e s l^e^njg9en Einwohnern, welche Brandwein brennen, speziell zur Kennt- publlzrren un^,fc^er[.(*bL Verbots sodann streng überwachen und Uebertretungen desselben hier anzergcn. n-ß bunfn, d- B folgmig d ^lWccawem einzelne Brandweinbrenner .etwa die zu ihrem häuslichen

Dabei bemerke ich Ihnen noa), vast rm . » 6 Eliten, denselben zwar aus Nachsuchen

Gebrauche und Mn^flan, thgnK S(j$ufe gesunder Kartoffeln crtheilt werden kann, dieses ausnahmsweise von mirr Verlässiaunq über den Bedarf zu den bezeichneten Zwecken für eine

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mich zu verweisen. y -------------------------