Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. J|g 38". 'äj Mittwoch den 13. Mai 18^6.
Auszüge aus dem Gr- Hess. Regierungsblatts Rr. 19 vom 8. Mai 1836.
dem davon abhängenden etatsmäßigen Gehalte; concurrrnz« fähige Bewerber haben sich binnen 14 Tagen bei der Großh- Oberbaudircetion anzumelven; die evangelische Schullehrer- stelle zu Stockheim, im Landrathsbezirke Erbach, mit einem jährlichen Gehalte von 200 Gulden nebst 6 Stecken Kiefernholz, halb Scheit und halb Prügel, zur Heizung des Schul- locals, zu welcher dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau das Präsentationsrecht zusteht; die erste evangelische Schullehrerstelle zu Felda, im Kreise Grünberg, mit einem jähr-, sichen Gehalte von 288 Gulden nebst 20 Gulden 48 kr. für Heizung des Schullocals.
VII. Concurre II zcröffn ungen. Erledigt sind: die Stelle eines Kreisbaumeisters im Baubezirke Lauterbach mit
I. Bekanntmachung, die weitere Cahital-Aufnahme von Bier Millionen Gulden zum Bau der Staats-Eisenbahnen bdl'il. Bekanntmachung, den Grünberg-Fricdberger Post- Cours bett. _ ..
III Bekanntmachung, die Brandversicherungsbeüragc für das Jahr 1845 bett.
IV. Bekanntmachung, die Vetgütung von Brandschaden in bet Gemeinde Reichenbach bett.
V. Umlagen zur Bestteitung der Bedürfnisse der israelt- tischen Religionsgemeinden im Kreise Alsfeld für 1810.
VI. Versetzung in den Ruhestand. Am 20,Marz wurde der Qrtseinnehmer und Chausseegelderheber Jacob Martin Dauer »heim zu Friedberg in den Ruhestand versetzt.
J i Bekanntmachung.
Die nachstehend abgedruckte Ermahnung und Belehrung zur Anlegung von Composthaufen in den Gemeinden ist sämmtlichen Gr. Bürgermeistern des Kreises zur Beachtung und Ausführung empfohlen worden.
Da ähnliche Composthaufen auch von Privat-Grundbesitzern mit großem Vortheile eingerichtet werden können, wie dies in anderen Theilen des Großhcrzogthums längst geschieht, mithin der Inhalt des Aussatzes von allgemeinem Interesse ist, so bringt man denselben zur öffentlichen Kenntniß.
Gießen den 8. Mai 1846.
Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen Prinz.
Die Errichtung von Gememde-Composthauftn zur Verbesserung der unbewäfferbaren Gemeindewiesen.
Die Gemeindewiesen sind häufig ein sehr vernachlässigter Theil des Gemeindeguteö — wenige Gemeinden unserer Provinz werden keine derselben besitzen, noch mehr wird es eine Ausnahme sein, wenn diese Flächen einen so reichen Boden haben, daß jedes Jahr reiche Heucrndten ohne Wiederersatz von ihnen genommen werden können — Im vergangenen, dem Graswuchse keineswegs ungünstigen Jahre, wurde an vielen Orten der Grasertrag eines Morgens solcher Gcmeindewiescn zu t bis 3 fl. versteigert, während der Centner gutes Heu allgemein mit 48 kr. bezahlt wurde. — Man denke sich, wie geringe der Ertrag an gewöhnlich noch schlechten, zur Fütterung verwerflichem Futter, und welch' bedeutende Summen mit jedem Jahre durch die vernachlässigte Cultnr dieser Ländereien im großen Volkshausbalte verloren gehen.
Die Ursache der geringen Erträge tst höchst einfach: seit undenklichen Zeiten ist man nur gewöhnt, von diesen Flächen zu erndten, nie aber hat man daran gedacht, dem Boden diejenigen Bestandteile desselben zurückzugeben, die ihm in den stets wiederkchreuden Erndten entzogen worden sind. Der obere Boden ist erschöpft, und die Wurzeln der besseren Graspflanzen gehen nicht so tief, um aus dem unteren Theile der Krumm- oder gar dem Untergründe die zu ihrem Wachsthume unentbehrlichen Nahrungsstoffe aufnehmen zu können.
Jedermann weis, daß solche Wiesen auf eine Zeitlang wieder reiche Ernten zu gewahren im Stande sind, wenn man ihren Rasen gleichmäßig abschält, den Boden tüchtig bearbeitet, und alsdann den Rasen wieder auflegt und festschlägt. Durch die größere Porosität wird die Verwitterung begünstigt, und die für die Wurzeln der Graspflanzen unerreichbaren und ihnen nothwendigen Nahrungstheile werden zu ihrer Di«


