Ausgabe 
12.12.1846
 
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fam gemacht, daß die Quittungen über dasZVer- pflegungsgeld vom 2. halben Jahr 1846 bis zum 20. 6. M. hier eingeliefert fein müssen.

Gießen den 9. December 1846.

Der Bürgermeister G g Neider.

2017) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der diesigen Sparkasse angelegten Kapita­lien ani Ende dieses Iadres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt und zwar:

1) Samstag den 12. December,

2) Mittwoch den 16.

3) Samstag den 19. ,,

4) Mittwoch den 23. ,,

5) Mittwoch den 30.

Die Interessenten werden daher aufgefordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuld­scheine sich zu legitimireu.

Diejenigen, welche ihre Zinsen dem Kapital zugeschrieben haben und nicht persönlich sich rin» finden wollen, werden ersucht, ihre Schuldscheine vorzeigen zu lassen, damit in diese der nöthige Ein­trag gemacht werden kann.

Die Zinsen werden nach dem Kalenderjahr berechnet und sind deswegen auch dann zu empfan­gen, wenn, das Kapital im laufenden Jahr erst eingelegt wurde und volle Jahreszinsen noch nicht verfallen sind.

Zugleich muß ich die hiesigen Einwohner darauf aufmerham machen, daß sie sich an den bestimmten Geschäftstagen deS Morgens von 7 bis 10 und des Nachmittags von 2 bis 4 Uhr einfinden wollen, weil außer dieser Zeit der An­drang von auswärtigen Zinseuempfängern zu groß wird und diese alsdann vorzugwesse befördert wer. den müssen.

Gießen den 26. November 1846.

Der Rechner der Spar- und Leihkaffe K e h r.

IE Knobel, Professor.

Zulehner, Polizeirakh.

jahr in diesem Blatt bekannt gemacht werden sollen. Gießen den 10. December 1846.

Dr. Geist, Gymnastal-Dircctor.

Weber,

Hofgerichrsrath.

IE. Engel, Kirchenrarb. Prinz, Provinzialcommissär.

Die Unterzeichneten schlagen ihren verehrten Mitbürgern abermals vor, auch hier, nach dem Beispiel anderer Städte, die Neujahrs-Gratulations-Blsiten in der Weise abzuschaffen, daß man gegen Entrichtung von 24 fr., zum Beßten der hiesigen Kleinkinderschule, von der Verbindlichkeit, dergleichen Visiten abzustatten, befreit werde.

Die Kleinkinderschule bezweckt die Bewahrung kleiner Kinder vor physischen und moralischen Gefahren, die erste Begründung ihrer sittlichen Erziehung, die Entwickelung ihrer Neistes- uud Körperkräfte, und setzt deren Eltern, indem sie ihnen die Bewachung ihrer Kinder ab­nimmt, in die Lage, ihren Arbeiten ungestört uachgehen und etwas verdienen zu können: sie wirkt demnach durch Letzteres als eine vorzügliche Aemenuntcrstützung. Indem daher die Unterzeichneten sich sämmt'ich bereit erklären, den genannten Betrag von bei? Beitretenden in Empfang zu nehmen, bemerken sie zugleich, daß die Namen der Letzkern noch vor Neu-

1015) Um den unbemittelten Einwohnern der hiesigen Stadt und Umgegend, für welche nicht schon durch die Gemeinden gesorgt ist, in Erkrankungs-Fällen zu Hülfe zu kommen, sind die klinischen Anstalten in den Stand gesetzt, in geeigneten Fällen, unentgeldlich Arzneien verabfolgen zu lassen. Diejenigen Kranken, welche hiervon Gebrauch macken wollen, haben sich, wenn sie ohne Nacktbeil ihre Wohnung verlassen können, in den Stunden zwischen 10 und 12 Uhr bei den Directoren der klinischen Anstalten in dem akademischen Hospital zu melden. Auch solche Kranke, welche ihre Wohnung nicht zu verlassen ver­mögen, können von den Vorstehern des akademischen Hospitals unentgeldlich ärztlichen Rath und Arzneien erhalten, wenn sie die geeignete Anzeige machen lassen.

Gießen den 23. November 1846.

IE. Wern her. IE. Vogel.