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Frucht- u. Bictualieupreise 311 Gießen vom 12. btä 19. December 1846.
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für die Stadt und den Kreis Gieren.
J$o. AM. Samstag den 12. December
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Fleischtaxe.
Pfund gutes Ochsenflcisch . . .
„ Kuhfleisch
„ Rindfleisch
„ Kalbfleisch
„ Schweinefleisch . . . .
„ Hammelfleisch gemästet
„ Leberwurst . . . . .
„ Bratwurst
„ Schwartemagen . . .
„ Blutwurst......
„ gemischte Wurst . .
„ geräucherter Speck . . .
,, Schinken......
„ Dörrfleisch . . . .
„ Rindsfett
„ Hanimelsfctt
„ Schweineschmalz ausgelassenes . . . . . .
„ desgleichen, unausgclafsen
fr.
ps.
Mn ui. Die Zu-
12
gaben dürfen in
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weiter nichts, als
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in <5!ctfcl) von bet>
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selben Gattung
12
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bestehen, u. iwar
9
aufloVid. Fleisch
13
nicht mehr als an
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—
dcrthalbPfd.n.s.
17
—
w. nach Propor-
—
tion, welches auf
g
—
1 Pfd. nicht völlig
—
5 8oth ausmacht.
18
—
Köpfe, Füße, Gc>
17
—
raub, wie auch die
—
ganz bluriqenund
18
-
nichtgenießbaren
—
Stücke vom Hals
sind von der Zu-
—
gabegänzlich aus-
22
—
geschloffen.
8 Pf. ordinäres Brodl m .
4 aus z Gersten- und
g " " " I i Kornmehl bestehend
2 Pf. gemischtes Brod 1
4 ö l aus 4 Warzen- und
g '' " " l | Kornmehl bestehend
Lth. Wafferweck
« Milchbrod
Marktpreise.
t Maas Milch. . . , . ....
1 Pfund Butter auch . . .
5 Handkäse ‘ ‘
5 Eyer . . ..... .
i Pfund Waizenmehl I » grob geschälte Gerste . ...
t « klein geschälte Gerste
ft.
8
17
26
9
18
27
1
1
,Pf.
3
2
1
1
2
3
8
24
25
8
4
8
Frachtpreis e.
Städte
G emäs
Walzen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Friedberg.....
das Malter
Ps 200
ul -
Pf. fl. | fr.
180 13 30
Ps
fl. fr.
10 —
Ps
ff.
5
fr.
10
Pf.
fl.
fr.
Pf.
fl.
fr.
Gießen ......
das Malter
200
15 —
200 13, 40
,70
9 24
__
5
Grünberg .....
Marburg.....
Wetzlar.....
das Malter
—
14 50
— 13) 25
9 30
5
das Mött
10 514
5 59
— 10 94
_
ü> 40
_
3
30
der Scheffel
90
84 5 42
72
3) 49
50
2
2)
—
—
—
Edictalladung.
2089) Johann Melchior Seulinq in Wieseck verpfändete dem Kircheukasteu der Burqkirche in Gießen wegen eines Darlebns von 76 ff. versckie- dene Güterstücke. Dieses Darlebn ist in der Folge abgetragen, die Hypothek aber nicht gelöscht worden und es wird dieselbe vermißt, übrigens von I. M. Seuling das bestellte Pfandrecht nicht weiter anerkannt.
Auf seinen Antrag fordert man darum alle diesenigen, welche etwa noch Ansprüche an jene Hypothek machen wollen, aus, dieselben sogewiß binnen 60 Tagen allhier zu begründen, als sie sonst für erloschen erklärt werden wird.
Gießen den 27. November 1846.
Gr. Hess. Landgericht.
Ploch.
Besondere Bekanntmachungen.
2086) Durch vorgekommene neuere, in der Entscheidung schwebende Denunciationsfälle, finde tcb mich veranlaßt, die hiesigen Einwohner auf die bestehende Verordnung: wonach Hunde innerhalb 8 Tagen nach der Anschaffung schriftlich oder mündlich zur Aufnahme in das Register angezeiqt werden müssen, wiederholt aufmerksam zu machen. Diejenigen, welche Hunde abgeschafft haben, wollen dieses ebenfalls baldigst anzeigen, damit solche in dem Register gelöscht werden können.
Gießen den 8. December 1846.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
2092) Diejenigen hiesigen Einwohner, welche Wasienkinder verpflegen, werden darauf aufmerk-


