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Da das Weibchen des Frostnachtschmetterlings seine Eier in die Tragknospen legt, dahin aber bei dem Mangel eigentlicher Flügel nur durch Hiuaufkriechen an dem Stamm gelangen kann, so sichert man die Bäume gegen diesen Feind am besten dadurch, daß man einen mit klebrigen Stoffen überzogenen Gürtel von starkem Papier um den Baum legt, wobei inan jedoch sorgfältig darauf achten muß, daß zwischen der Rinde und diesem Gürtel kein freier Raum bleibt, indem sonst der Schmetterling unter demselben hindurch kriecht. Man schneidet das Papier in 5" breite Streifen, die man mit Bindfaden oder Bast, etwa nach gehöriger Reinigung der Rinde, festbindet. Hierauf wird der klebrige Stoff aufgetragen.
Man hat sich verschiedener Stoffe, wie des Theers, VogelleimS 2c. bedient, diese bedürfen jedoch eines öfteren Anstrichs. Am haltbarsten hat sich eine Mischin g von 1 K Colophonium, 12 Loth Terpentin und 24 Loth Brenn- oder Leinöl, die zusammen gekocht werden, bewährt. Anderwärts wird eine Mischung von 1 K Faß- oder Gießpech und % K dickem Terpentin, wozu man, nachdem man beides in einem Topf über gelindem Kohlenfeuer flüßig gemacht hat, 1 K dickes Oel gießt, empfohlen. Diese Quantität reicht für 80—100 Bäume hin und wird nur alle 8 Tage aufgetragen.
Uebrigens ist obige Mischung für manche Gartenbesitzer zu kostspielig und erfordert eine warme Auftragung, deshalb ist auch bloßer Schiffsthcer mit einem geringen Zusatz von Leinöl und pulverisirtem getrocknetem Lehm mit gutem Erfolge verwendet worden. Die Kosten werden hier auf V/2 kr. für den Baum berechnet.
Vom September an bis in den Dcccmber ist Wachsamkeit auf die Gürtel erforderlich, es muffen dieselben während dieser Zeit stets rein gehalten und 1—2 mal wöchentlich, je nachdem die Salbe abtrocknet, überschmicrc werden Tritt zeitig Frost ein, so bleiben die Schmetterlinge in der Erde, bis es austhaut und mild wird. Hauptsächlich an schönen Tagen des Februars und März zeigen sie sich dann wieder, weshalb zu dieser Zeit eine Wiederholung des Anstrichs nöthig erscheinen kann.
Auf diese Weise wird auch der braune Spanner zerstört, der den Blüthen eben so gefährlich ist, wie der oben erwähnte grüne, jedoch nicht so häufig zum Vorschein kommt, wie dieser.
Bei der Wegnahme dcö Gürtels im Frühjahr entspricht es einer nothwendigen Vorsicht, daß die darunter befindliche Stelle des Stammes bis zur Erde stark abgekratzt und das Abgekratzte verbrannt wird, weil viele Insekten in diese Gegend der Bäume ihre Eier legen, wenn sie nicht weiter hinauf kommen können.
Auch das Aufgraben der Erde, etwa 3—4 Zoll tief unter dem ganzen Umfange des Baumes und das Feststampfen der Erde vor Winter ist sehr zu empfehlen, indem dadurch viele Puppen zerstört werden.
Prinz.
Bekanntmachung.
Man findet sich veranlaßt, zur öffentlichen Kenutniß zu bringen, daß das im diesjährigen Anzeigeblatt •A5 13. bekannt gemachte Verbot des Aufkaufs von Kartoffeln zum Brandweinbrennen und durch Brand- weinbrenner bei Vermeidung einer in jedem einzelnen Contraventionssall von dem Käufer zu entrichtenden Strafe von 2fl. für jedes gekaufte Malter fortwährend in Wirksamkeit besteht und die Gr. Bürgermeister zu dessen Handhabung angewiesen worden sind. Zugleich fügt man hinzu, daß unter diesen Aufkäufen nicht solche blos, wobei alsbaldige Lieferung, sondern auch diejenigen, bei, welchen Lieferung auf eine spätere Periode bestimmt wird, verstaitden werden sollen.
Hinsichtlich der Ankäufe von Kartoffeln durch Brandweinbrenner zu ihrem häuslichen Gebrauche und zum Pflanzen haben sich die Käufer nach der deßfalls in dem Ausschreiben vom 12. Februar d. A. — Anzeigeblatt 13. — enthaltenen Bestimmung zu richten, gegenfalls dieselben als strafbar behandelt werden sollen.
Außerdem wird noch ausdrücklich darauf hingewicsen, daß das durch die allerhöchste Verordnung vom 24 Oetober v. I. erlassene Verbot der Ausfuhr der Kartoffeln über die Zollvereinsgrenze nicht außer Wirksamkeit gesetzt ist, sondern noch fortwährend in Kraft besteht.
Gießen den 2. September 1846.
Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.
In dessen Verhinderung
Trapp, Gr. Kreisseeretair.


