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Revicr- . Sauer, l. Werrle Hr. Hof. >. Darm-
Bierau, Hr. App, lieb: Hr. Schmidt: . Welcher: we Born- . — Bei lidda. — p i>. Bü- Muflklehr. Privatm. >hl, Han-
dewiesen
neister P-
^In^igddatt
für die Stadt und den Kreis Gießen.
1815.
Samstag den 30. August
M 70.
KruMm Bictualienpreise zu Gießen vom 30. August blb 6. Sptbr. 1845.
Fleischtaxe.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . •
1 „ Kuhfleisch......
1 „ Rindfleisch
1 „ Kalbfleisch ......
1 „ Schweinefleisch . . . .
1 „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Leberwurst .....
1 „ Bratwurst ......
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ Blutwurst......
1 „ gemischte Wurst ....
1 „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken......
1 „ Dörrfleisch .....
1 „ Rindsfett......
1 „ Hammelsfett.....
1 „ Schweineschmalz, ausgelassenes .......
1 „ desgleichen, unausgelaffen
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tlnm. Die Zu, gaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestehen, u.iwar aufioPfd. Fleisch nicht mehralsan- dcrthaldBid.u.s. w. nach Proportion,welchesaufl Pfd. nichtvöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Ge- raub, wie auch die ganzblutigenund nichtgcnießbaren Stücke vom Hals, stnd vondcr Zugabe gäuilich ausgeschlossen.
Brodtaxe.
2 Pf. ordinäres Brod / aus j Gersten - und
* " " " 4 Kvrnmehl bestehend
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2 Pf. gemischtes Brod I QUg , Waizen- und
7 " " " i 4 Kornmehl bestehend
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5| Lth. Wafferweck.....
4£ ii Milchbrod.....
Marktpreise.
1 Maas Milch...........
1 Pfund Butter..........
auch.........
5 Eper............
1 Pfund Waizenmehl ........
i ii grob geschälte Gerste.....
1 ii klein geschälte Gerste......
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Fruch t p r e i s e.
S t ä d t
Friedberg. .
Gießen . . .
Grünberg . .
Marburg . .
Wetzlar . •
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GemäS
das Malter das Malter das Malter das Mött der Scheffel
Pf- 200 200
90
Zaizen
fl. 1 kr.
10- 20
9 30
9 30
7 17
8 57
Pf. 180 200
84
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fl. 1 kr.
8 -
7 30
6 30
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28
Oeffentliche Aufforderung.
Bekanntmachung
die gerichtliche Anzeige und Geltendmachung der aus dem Sommersemester 1845 herrichrenden gesetzlichen Forderungen an Studirende betreffend.
Die aus dem gegenwärtigen Semester hcrrührenden gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bei Vermeidung des in dem Artikel 137 der Disciplinarstatuten der Universität Gießen ange- droblen Recktsuachrbeiles, bei der unterzeichneten Behörde längstens bis zum 13. September d. Z. mittelst gehörig specificirter Rechnung zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 8. November d. Z. geltend gemacht werden.
Gießen am 25. August 1845. Großherzogliche Universitäts-Gericht.
Dr. Trygophorus.
vdt. Prinz.
Besondere Bekanntmachungen.
1472) Der Pfandschein 17487 über Koller und Kanonen ist angeblich verloren worden. Es werden daher Diejenigen, welche etwa Ansprüche an jene Gegenstände bilden könnten, auf«
gefodert, diese innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, gegenfatts das Pfand verabfolgt werden wird.
Gießen den 26. August 1845.
Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.


