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für die Stadt und den Kreis GieHen.
,W. 3^. Mittwoch den 3V. April 18ÄA.
Polizeiliche Bekanntmachung.
26) Ein Handschuh, ein Sacktuch, eine Vorstccksnadel und ein Messergriff
sind gefunden und auf Gr. Polizcibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 28. April 1845.
Edictalladutlgen.
549) Maria Johannette (Sophie) König, die Tochter des gewesenen Waldförstcrs Jobann Heinrich König aus Gießen, geboren 1774, hat sich in den 1790v Jahren von hier, mit N. Schieferstein aus Launspach, im Königlich Preußischen Amt Atzbach gebürtig, welcher zum Kaiserlich Oestreichi- schen Militär getreten sein soll, entfernt, wonach das ihr später zugefallene väterliche Vermögen durch einen Curator bisher verwaltet worden, welches nun bis auf 1229 fl. 59 kr. angewachsen ist. Die Abwesende, welche mit vorgenanntem Schieferstein angeblich verheirathet gewesen sein soll, hat niemals Nachricht anher gelangen lassen, und da sie nun das 70te Lebensjahr zurückgelegt haben würde, ist von ihren nächsten Verwandten um Ucberlassung des Vermögens angesucht worden, weshalb man die Maria Johannette Sophie König, angeblich verehelichte Schieferstein oder deren Leibeserben hiermit auffordert, sich binnen zwei Monaten dahier zum Empfang des Vermögens zu melden und zu legitimiren, widrigenfalls solches den sich legitimirt habenden Jntestaterben vorläufig zum Bezug der Zinsen, überwiesen werden wird. Zugleich werden diejenigen Verwandten der Abwesenden, welche gleiche oder nähere Ansprüche an der Erbschaft zu haben vermeinen sollten, solche vor Ablauf der vorbestimmten Frist dahier anzu- zeigen und zu begründen, aufgcfordert.
Gießen den 24. März 1845.
Gr. Hess. Stadtgericht.
In Verhinderung des Gr. Stadtrichters Haberkorn.
503) Nachdem über das Vermögen des hiesigen Wirthes und Bierbrauers Theodor Lehr der formelle Concurs erkannt worden ist, werden
die bekannten wie unbekannten Gläubiger desselben aufgcfordert, in dem Liqnidatioustcrmin
Donnerstag den 29. Mai d. I., Vormittags 9 Uhr, in Sclbstperson oder durch gehörig lcgitimirte Bevollmächtigte ihre Ansprüche bei Vermeidung des stillschweigend cintretenden Ausschlusses von der Masse geltend zu machen und zu begründen. Die nicht in Selbstperson erscheinenden Gläubiger haben ihre Bevollmächtigten mit Specialgewalten zum Zweck eines Vergleichs zu versehen. Im Falle des Mißlingens des Gütcversuchs werden sofort, nach stattgefundcncr Liquidation, die Verhandlungen wegen Bestellung eines Massecurators und eines Gläubigerausschusses, sowie wegen Versilberung der Masse, soweit diese nicht jetzt schon verfügt ist, gepflogen werden.
Gießen den 26. März 1845.
Gr. Hess. Stadtgericht.
I. V. d. St.
Haberkorn. Dr. Seitz.
Versteigerungen.
703) Samstag den 3. Mai d. I., Vormittags um 10 Uhr, soll in der Wohnung des Unterzeichneten die Lieferung des Brennholzes pro 1845/46, und zwar bestehend:
1) für das hiesige Provinzial-Arresthaus in
40 Stecken Buchen-Scheidholz und
25 „ „ Prügelholz,
2) für das hiesige Militärcommando in
37 Stecken Buchen-Scheidholz, an den Wenigstnehmenden versteigert werden. Gießen am 18. April 1845.
Conzen, Gr. Criminalcasserechner.


