Ausgabe 
29.11.1845
 
Einzelbild herunterladen

495

eingelangt ist, so werden diejenigen, welche die Versetzung in das Depot oder einjährige Zurückstel­lung ansprechen wollen, benachrichtiget, daß d'.c- ses alsbald geschehen kann, jedenfalls vor Abnahme der Musterungsliste geschehen muß, wenn sie ihre Ansprüche nicht verlieren wollen.

Gießen den 2C , Novbr. 1845.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

2019) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse angelegten Kapi­talien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt und zwar

Vormittags von 7 bis 12 Uhr:

1) Mittwoch den 3. December,

2) Samstag den 6.

3) Mittwoch den 10.

4) Samstag den 13. ,,

5) Mittwoch den 17. ,,

6) Samstag den 20.

7) Mittwoch den 24.

8) Samstag den 27.

9) Mittwoch den 31. ,,

Die Interessenten werden daher aufgcfordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu neh­men und hierzu durch Vorzeigung der Schuld­scheine sich zu legitimiren. ,

Diejenigen, welche ihre Zinsen dem Kapital zugeschrieben haben und nicht persönlich sich ein- fiuden wollen, werden ersucht, ihre Schuldscheine vorzeigen zu lassen, damit in diese der nölhige Eintrag gemacht werden kann.

Die Zinsen werden nach dem Kalenderjahr berechnet und sind deswegen auch dann zu em­pfangen, wenn das Kapital im laufenden Jahr erst eingelegt wurde und volle Jahreszinsen noch nicht verfallen sind.

Zugleich muß ich die hiesigen Einwohner darauf aufmerksam machen, daß sic sich an den bestimm­ten Geschäftetägen des Morgens von 7 bis 10 Uhr ein finden wollen, weil später der Andrang von auswärtigen Zinsenempfängern zu groß wird und diese alsdann vorzugsweise befördert werden muffen.

Gießen den 27. November 1845.

Der Rechner der Spar- und Leihkasse. Kehr.

2028) Die nachverzcichneten städtischen Gelder für daL Jahr 1845 sind innerhalb der nächsten 14 Lage (vom Tage der Erscheinung dieser Bekanntmachung im hiesigen Anzcigeblatt an gerechnet) an d,e hie­sige Stadtkasse zu bezahlen, nämlich:

1) die ständige Zmsabgabe von der un lebens­länglichen Besitz der Bürger befindlichen Trieb- und Wieseuvicrteln,

2) die Bestandgelder von verliehenen Güten,, und

3) die Steiggelder für Heu- und Grummetgras. Gießen den 25. November 1845.

Der Stadrechner Rern.

1993) Der Pfandschein 16237 über eine silberne Taschenuhr ist angeblich verloren worden. Es werden daher diejenigen, welche Ansprüche an jenen Schein bilden könnten, aufgefordert, die­selben innerhalb 14 Tagen dahier anzuzeigen, als sonst die llhr dem Verpfänder ausgehändigt wer­den wird.

Gießen den 20. November 1845.

Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.

2030) Der auf den 3. December anberaumte Termin zur Verpachtung des Schneiderschen Guts in Werda findet nicht Statt.

Marburg den 25. November 1845.

Usener.

Ordn.- Pag.

14

3

1217

2)

134

50

40

3)

134

52

40c

4)

alt 421/ '143

u. Nr. neu 1205

gasse,

Hofraum, Stall und Miststätte,

Acker, zehntf., hinter dem Waldbrunnen, Acker, zehntfr., daselbst.

Nr.

1)

Versteigerungen.

1976) Dienstag den 2. December d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhaus folgende, den Erben des Joh. Melch Krailing gehörende Immobilien:

erbvertheilungshalber versteigert werden.

Gießen den 11. November 1845.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Zn Verhinderung des Dirigenten, a b e r f o r n.

lHKlftr.

Hofraithe in der Sand-

1800) Donnerstag den 4. December l. I., Nachmittags 2 Uhr,

soll folgende, dem Steinhauer Rochus Schmidt zu- steheude Hofraithe

alt neu

333/182 |/357 13 Klftr.H.'fraithein der Kaplansgaffe, unter 'den bekannt gemacht werdenden Bedingungen auf hiesigem Rathhaus öffentlich versteigert werden.

Gießen den 13. October 1845.

Großh. Hess. Stadtgericht das.

Zn Erledigung der Stadtrichterst < Haber korm