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für die Stadt und den Kreis Gießen,

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43. Mittwoch den 28. Mai 18AA.

Edictalladungen.

503) Nachdem über das Vermögen des hiesi­gen Wirthcs und Bierbrauers Theodor Lehr der formelle Concurs erkannt worden ist, werden die bekannten wie unbekannten Gläubiger desselben aufgcforvert, in dem Liquidationstcrmin

Donnerstag den 29. Mai d. Z, Vormittags 9 Uhr, in Selbstperson oder durch gehörig legitimirte Be­vollmächtigte ihre Ansprüche bei Vermeidung des stillschweigend eiutretenden Ausschlusses von der Masse geltend zu machen und zu begründen. Die nicht in Selbstpcrson erscheinenden Gläubiger haben ihre Bevollmächtigten mit Spccialgewalten zum Zweck eines Vergleichs zu versehen. 'Im Falle des Mißlingens des Güteversuchs werden sofort, nach stattgefundener Liquidation, die Verbandlungen wegen Bestellung eines Massecurators und eines Gläubigerausschusses, sowie wegen Versilberung der Masse, soweit diese nicht fetzt schon verfügt ist, gepflogen werden.

Gießen den 26. März 1845.

Gr. Hess. Stadtgericht.

" " d. St. 8

Haberkorn. Dr. Heitz

928) Alle Diejenigen, welche an den Nachlaß des Bürgers und Schmiedmeisters Jobannes Wal- tbcr Ansprüche machen wollen, werden hierdurch aufgefordcrt, dies sogewiß binnen 14 Tagen bei dem unterzeichneten Gerichte zu thun, als sie sonst bei der Erbvcrtbeilung nicht berücksichtigt werden.

Gießen den 17. Mai 1845.

Gr. Hess. Stadtgericht das.

Zn Verhinderung des Gr. Stadtrichters H a b e r k o r n.

926) Alle Diejenigen, welche an den Nachlaß der verstorbenen Philipp Vogts Wittwe dahier, Ansprüche zu bilden haben, werden hiermit aufge­fordert, dieselben binnen 4 Wochen dahier anzn- zcigen.

Gießen den 15. Mai 1845.

Gr. Hess. Stadtgericht das.

In Verhinderung des Gr. Stadtrichters Haberkorn.

927) Alle Diejenigen, welche an den Nach­laß der verstorbenen Wittwe des Stcindeckermeisters Christian Schwalb dahier Forderungen oder sonstige Ansprüche bilden zu können glauben, werden auf- gefordert, solche sogewiß im Termin

Freitag den 6. Juni, Morgens 9 Uhr, geltend zu machen, als sie sonst bei Vertheilung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden können.

Gießen den 16. Mai 1845.

Gr. Hess. Stadtgericht.

In Verhinderung des Gr. Stadtrichters Haberkorn.

921) Auf eine von der Ehefrau des Papier- fabrikanten Heinrich Mittler, Sophie, geborne Clic- quot, zu Marburg, dermalen zu Gießen, gegen ibren genannten abwesenden Ehemann auf den Grund der böslichen Verlassung bei dem unterzeichneten Gerichte erhobene Ehescheidungsklage wird der ge­nannte Papierfabrikant Heinrich Mittler hierdurch vorgeladen, um binnen einer Frist von drei Mo­naten sich.sogenstß auf erwähnteKlage durch einen hiesigen bevollmächtigten Obergcrichtsanwalt ver­nehmen zu lassen, als sonst in seinen Ungehorsam er der böslichen Verlassung für geständig erachtet, mit seiner Vernehmlassung ausgeschlossen und wei­ter w. R. erkannt werden wird.

Märburg am 20. Mai 1845.

Kurfürstliches Obergericht, Civil-Senat. Wiederhold.

920) Auf den in der Gemarkung von Meck­bach gelegenen Grundstücken, die der Sebastian Apel 2r und dessen Ehefrau Anna Christine geb. Gilfert zu Meckbach am 30. Januar 1836 von Johannes Gcrbig und dessen Ehefrau Anna Bar­bara geborne Apel daselbst, erkauft, und die die Gerbig'schen Ebeleute durch Kaufvertrag vom 5. Juli 1826 von Johannes Ritter und dessen Ehe­frau Elisabeth geborne Fey zu Meckbach erworben haben, ist noch das Pfandrecht wegen eines von den genannten. Ritter'schen Eheleuten am 27. No­vember 1818 bei dem Ludwig Frankenberg zu Rotenburg erborgten Darlehns von 160 fl. einge­tragen. Dieses Darlehn, welches nachgewiese­nermaßen auf die Kinder des Amtmanns Jsenbalt