Ausgabe 
26.11.1845
 
Einzelbild herunterladen

489

nung der Zimmermeister Pimper's Wittwe vor dem Neuwegerthor, nahe am Busch'scken Garten, aus dem Nachlaß ihrcS Ehemannes Mobilien, be- siebend in Gold und Silber, Zinn, Betlwerk, Weißzeug, Kleider, Tische, Stühle, Commoden, Schränke, Bettladen und sonstige Haus- und Gar- tengeräthschaftcn, öffentlich meistbietend gegen gleich- baare Zahlung versteigert werden.

Gießen den 24. November 1845.

E. C. Rühl, Beigeordneter.

1803) Donnerstag den 27. November d. I., Nachmittags 2 Itbr,

sollen folgende dem Peter Ruckstuhl dahier zu stehende Immobilien: |

alt neu Kl.

19,20 XL/28,5, 90 Hofraithe, links der Cbauffee, 19,20 XL/28,29 2 00 Acker, jefintf., daselbst, auf dem hiesigen Rathhause öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen den 14. October 1845.

Gr. Hess. Stadtgericht das.

In Erledigung der Stadtrichterstelle Haberkorn.

Auszüge aus dem Großh. Hess. Regierungsblatt, Nr- 32 und 33. vom 19. November 1845.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen re. haben allergnädigst zu verfügen geruht, daß die israelitischen Waisen aus allen Theilen des Großherzogthums, worunter auch diejenigen Orte begrif­fen sind, in welchen sich eigene Anstalten für Waisenkinder befinden, insoweit die israelitischen Waisen nicht an diesen Anstalten participiren, unter gleichen Bestimmungen und Bedingungen, wie die christlichen Waisen, insoweit nicht die Verschiedenheit der Religion Abweichungen von denselben nöthig macht, in die all­gemeine Waisen-Versorgungs-Anstalt ausgenommen werden sollen.

Hiernach sind insbesondere

1) Collecten für die Waisen durch die Rabbinen zu erheben.

2) Die Entrichtung freiwilliger Beiträge hat auf gleiche LVeise, wie bei den Christen, bei Kauf-, Tausch­und anderen Contracten, Vergleichen, Testamenten u. s. w., desgleichen bei Beschneidungen und Hoch­zeiten, sowie an öffentlichen Versainmlungsorten stattzufinden.

3) Die Aufsicht über die Waisen hat der betreffende Bürgermeister und der Rabbine oder an des Letzte­ren Stelle der Vormund der Waisen zu führen.

4) Die Entlassung aus der Waiscnanstalt erfolgt mit dem vollendeten vierzehnten Jahre.

Mittheilungen der Resultate der Rechnung der Einftandökassc auf die Periode vom 1. April 1844 bis 1. April 1845 betreffend.

Dem Artikel 41 des Gesetzes vom 19. März 1836 zufolge werden die Hauptresultatc der über die Verwaltung der Einstandskasse ausgestellten neunten Rechnung, welche die Periode vom l. April 1844 bis zum V April 1845 umfaßt, nach nunmehr erfolgter Abhör derselben hierrnit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

I- Die Einnahmen der Einstandskasse waren in der gedachten Periode solgende:

1) Rezeß aus voriger Rechnung (siche die Bekanntmachung vom 5. October 1844 fl. fr.

im Rcg -Bl. Nr. 32) . 15737 59z

2) Vertretungssummen:

a) für 463 Militärpflichtige (darunter 425 bei der Staatsassecuranzanstalt für) die Stellvertretung versichert) ä 250 fl. . . . . 115750 fl.s .

b) für Soldaten, welchen nach Art. 32 des Gesetzes vom 19. März ( i^uiav

1836 gestattet wurde, sich vertreten zu lassen . . . 4400 fl. f

3) Verfallene Einstandssummen und Prämien 720 38

4) Vermögensbeträge von solchen, welche in Folge erkannter Stra­

fen zum Militärdienst unfähig sind ..... 25

5) Zinsen: a) von den Vertretenen mit den Einstandssummen (nach Art, 2 des j Gesetzes bezahlt) .. . . . 34 fl. 14z fr.|

b) aus den bei der Staatsschuldensilgungökasse an- . \ 26463 58

gelegten Geldern 26425- fl. 51z kr.t

c) von den verfallene» Einstandssummen u. Prämien 3 fl. 52 fr. 1

6) Abgetragene Kapitalien

7) Insgemein

Zusammen 163997 35z