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Zu **5 K. G. 9496. Gießen am 23. Juli 1845.
Betreffend: Die von den Wiescnvorständen vorzunehmende ii Wiesengänge.
, Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
an
sämmtliche Wiesenvorstände des Kreises.
Nach Art. 7. der Wiesenpolizei-Ordnung soll der zweite jährliche Wiesengang in der ersten Woche des Monats Juli vorgcnommen werden. Demohnerachtct ist bis jetzt blos Ein Wicsengangs-Protokoll bei mir eingelangt; ich fordere Sie daher auf, die Wiesengänge ungesäumt abzuhalten, soweit es noch nicht geschehen ist, und das aufzunehmende Protokoll bis zum 1. nächsten Monats einzusenden.
Darin haben Sie anch anzugeben, ob die früher aufgegebenen und empfohlenen Arbeiten vollzogen worden sind.
Für die Zukunft muß ich genaue Einhaltung der vorgeschriebenen Termine erwarten.
Prinz.
Zu Nr. K. G. 9495. Gießen am 23. Juli 1845,
Betreffend: Die Reinigung der Wiesen.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises ($Tt eßen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Zn den meisten Gemeinden des Kreises ist die durch Art. 24. der Wicsenpolizei-Ordnung und durch meine Generalvcrfügung vom 29. Juli 1844 vorgeschricbeue Reinigung der Wiesen von Gesträuch, Gestrüpp rc. ,m Laufe des vorigen Jahrs vollzogen worden. Noch aber sind Einige der Gr Bürgermeister mit Ausführung der getroffenen Anordnungen zurückgeblieben. Diese veranlasse ich hier' durch, ihren Obliegenheiten ohne weiteren Verzug nachzukommen, diejenigen hierher bezüglichen Arbeiten aber, welche jetzt nicht ohne Beschädigung der Wiesen und Beeinträchtigung des Graöwuchses Statt finden können, alsbald »ach der Grummeterndte vornehmen zu lassen.
Die säumigen Wiesenbesitzer sind zur Bestrafung anzuzeigen und sind deren Wiesen auf ihre Kosten durch Taglöhncr remigen zu lassen. ' '
Bei meinen Rundreisen habe ich bemerkt, daß in manchen Wiesengründen, in welchen die Reinigung unvollständig vollzogen worden ist, die im Boden gebliebenen Wurzeln wieder neue Ausschläge getrieben haben. Sre werden die betreffenden Wiesenbesitzer zur vollständigeren Reinigung, durch welche die jährliche Wiederholung derselben Arbeiten vermieden wird, auffordern und mit Strenge daraus halten, daß Ihren Auflagen nachgekommen wird. a
2» den im October einzusendenden Wicsengangs-Protokollen wollen Sie sich über die Beschaffenheit der Wiesen in der fraglichen Beziehung äußern.
Prinz.
Die Lieferung des für das Bezirksgefängniß dahier pro 1846 erforderlich werdenden Strohes und Holzes, sowie des Brodes für die Arrestanten desselben, soll
Mittivoch den 30. l. M., Vormittags 9 Uhr, auf Großh. Polizeibüreau dahier an den Wenigstnchmenden versteigert werden. Gießen den 24. Juli 1845.
Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.
Prinz.


