Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen, jß 3^. Samstag den 26. April 1S&5*
Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 26. April biö 3. Mai 1845.
Fleischtaxe.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . •
1 „ Kuhfleisch......
1 ,, Rindfleisch
1 „ Kalbfleisch
1 „ Schweinefleisch ....
1 „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Leberwurst ....
1 „ Bratwurst ....'.
1 „ Schwartemagcn . . .
1 „ Blutwurst .....
1 „ gemischte Wurst ....
1 „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch .
1 ,, Rindsfett
1 ,, Hammelsfett
1 „ Schweineschmalz, ausgelassenes
1 „ desgleichen, unausgelaffcn
kr
pf.
A nm. Die Zu-
Brodtaxe.
kr.
11
1
gaben dürfen in
2 Pf. ordinäres Brodt j Gersten - und
5
—
9
1
weiter nichts, als
c " " " ( J Kornmehl bestehend
10
—-
8
3
inSleis» oonder-
15
—.
6
11
9
selben Gattung bestehen, ».zwar
2 Pf. gemischtes Brod, „„g . Waizen- und
5
11
2
2
auftoPfd.Sleisch
g " " " \ l Kornmehl bestehend
16
2
nicht mchralsan-
6 Lth. 2 Qt. Wasserweck .
1
—
15
—
dcrthalbPfd.u.s. w. nach Proper-
5 ii 1 ii Milchbrod .
1
16
_
tion,welches aufr
Marktpreise.
—
11
—
Pfd. nichtoöllig 5
1 Maas Milch ...........
6
- .
7
__
Leih auSmacht.
1 Pfund Butter ..........
15
_
24
__
Köpfe, Süße, Se-
auch .........
16
_
20
—
raub, wie auch die
3 Handkäse............
4
16
_
ganiblutigcnund
6 Epcr ............
4
—
16
j -
nichrgcnicßbarcn
1 Pfund Waizenmehl . . .......
5
—
Stücke oom Hals,
1 ii grob geschälte Gerste ......
4
20
—
sind vondcr Zu<
1 » klein geschälte Gerste......
8
18
1—
gadegämlichauS- gcschlossen.
Fruchtpreise.
Städte
GemäS
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. 1 fl. | kr.
Pf. 1 fl- । kr.
Pf- fl-, kr.
Pf- ff. | kr.
Pf. fl- kr.
Pf. fl. kr.
Kriedbera.....
das Malter
200 8 —
180 6' 40
— 4J 40
— 3. 30
— - -
— — ——
Gießen ......
das Malter
200 8 5
200 7 —
165 4) 50
— 3j -
— 5 20
- 5 20
Grünberg.....
das Malter
— 8 —
— 7) —
— 5) 10
— 2l 42
— 5 —
— —. —
Marburg.....
daS Mött
— 6 31
— 4) 58
— 3j 30
— 21 55
— —— —-
— —
Wetzlar ".....
der Scheffel
90 3 36
84 2! 13
72? 21 4
50 11 41
Besondere Bekanntmachungen.
741) In Beziehung der diesjährigen Recruti« rung bringe ich hiermit Folgendes zur öffentlichen Kenntniß:
1) Montag den 5. Mai d. I.
werden die Conscriptionspflichtigen von Gießen gemustert, weshalb sie um x/28 Uhr auf dem Rathhause sich pünktlich einzufinden haben.
2) Donnerstag den 8. Mai um Uhr wird geloost.
3) Die Entscheidungen über die Depotansprüche erfolgen nach der Musterung.
4) Das Erkenntnis; der Aerzte über angegebene Fehler wird ebenfalls nach der Musterung bekannt gemacht.
5) Diejenigen Conscriptionspflichtigen, welche an Fehlern leiden, die durch die Sinne nicht wahr
nehmbar sind, wie z.B. Kurzsichtigkeit, Harthörigkeit und fallende Sucht, haben sich mit den erforderlichen Bescheinigungen zu versehen. Was diese Bescheinigungen enthalten müssen, darüber können die betreffenden Personen bei mir Belehnung erhalten.
6) Die Prüfung der Einsteher wird Montag den 5. Mai nach der Musterung vorgenommen, die Einsteher müssen ihre Anmeldungsscheine vorzeigen, ohne welche ihre Untersuchung nicht stattfinden kann.
7) Alle Conscriptionspflichtigen, welche sich nicht , vertreten lassen, oder von der Recrutirungs- Commissto» im Laufe der Musterung definitiv entlassen oder bis zur nächsten Musterung verwiesen werden, müssen zur Ziehung persönlich erscheine».
Gießen den 19. April 1845.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.


