Änzeigelitatt
für die Stadt und den Kreis Gießen.
JV1. 7» Mittwoch den 22. Januar 182K.
Inhalt des Gr. Hess. Regierungsblattes Nr. 2 vom 13. Januar 1843.
1) Bekanntmachung, die Errichtung einer Fahrpost. Verbindung zwischen Seliqenstadt mid Diebura betr • —21 machung, den Büdingen-Hanauer- resp. Frankfurter-Post-Courö beir.: - ZI Bekanntmackuna den?a»f dea ranÄtbswi^e 4) 5imSflt5in^nlirffiUn® 5" ®rtfl5w?e israelitischen Religionsgemeinden im
t-gung zur Aimahme^ftemde/Ordens — 7^Militärdcknst?achrichckn. 18455 ~ 6) Ermäch-
Polizeiliche Bekanntmachung.
- , _ . ,, Die Beschneidung der Hecken betreffend.
Jd) finde mich veranlaßt, hierdurch anzuordiikil, daß die Garten- und Feldbesitzer hiesiaer Ge- markung ihre Hecken von nun an in jedem Frühjahr bis zum 15. März auf fünf Fuß Höhe und zwei
Breite zuruck zu schneiden und int Laufe des Monats August die neuen Schößlinge wiederholt zu beschneiden ober zurückzubinden haben. a ' j
Ade Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift wird mit einer Geldstrafe von 1 si. 30 fr. geahndet
Gießen am 16. Januar 1845. 1 9 ; ’
Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen
„ P r i n z.
Edictalladungen-
45) Auf den Antrag des hiesigen Bierbrauers Wilhelm Schwaner werden sämmtliche, sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger desselben hierdurch öffentlich vorgeladen, im Termine
den 29. Januar 1845, hier vor Gericht entweder in Person oder durch Special-Bevollmächtigte zu erscheinen, nm ihre Forderungen, unter Vorlegung der darüber sprechenden Beweisstücke, summarisch anzumelden und dem zur Abwendung eines förmlichen Concurses über das überschuldete Vermögen des Schwauer vorzunehmenden Güteversuche so gewiß beizuwohnen, als sie sonst von diesem Verfahren ausgeschlossen, beziehungsweise so angesehen werden sollen, als wenn sie dem, von der Mehrzahl der Erscheinenden gefaßten Beschlüsse beitreten wollten.
Marburg am 28. December 1844.
Kurfürstliches Landgericht Claus.
Zur Beglaubigung Scheffer.
88) Auf eine von dem Kaufmann Carl Finger zu Löhlbach, gegen seine Ehefrau Wilhelmine, geborne Krollpfeifer, auf den Grund der böslichen Verlassung bei dem unterzeichneten Gerichte erhobene
Ehescheidungsklage und den von dem Untergerichte dcsfalls eingeforverten ordnungsmäßigen Bericht, wird die genannte Wilhelmine Finger, geborne Krollpfeifer, hierdurch vorgeladen, um binnen einer Fnst von drei Monaten sich so gewiß auf erwähnte Klage durch einen hiesigen bevollmächtigten Ober- gerichts-Anwalt vernehmen zu lassen, als sonst in ihren Ungehorsam sie der böslichen Verlassung für geständig erachtet, mit ihrer Vernehmlassung ausgeschlossen und weiter w. R. erkannt werden wird.
Marburg am 10. Januar 1845.
Kurfürstliches Obergericht der Provinz Oberhcffen, Civilseuat.
Bickell.
Besondere Bekanntmachung.
100) Da die Arbeiter in dem gemeinheitlichen Sandsteinbruch der Gemeinde Staufenberg einen höheren Aibeitslohu wie bisher verlangen und diesem Verlangen wegen Billigkeit nach dem Verhältnis gegen andern Tagelohn nicht widersprochen werden kann, wodurch jedoch die Ausgaben bedeutend erhöht werden, weshalb ein höherer Preis der Steine berechnet werden muß, so wird hiermit zur allac- meinen Keuntniß gebracht, daß von 1845 au jede


