Ameigeblatt
für -ie Stadt und -en Kreis Gießen
1845
M 50
Samstag den 2L. Juni
Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 12. bis 28. Juni 1845/
fr. ps.
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Pf. gemischtes Brod
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r u ch t p r e i f e.
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verwirkten Strafen haftbar. Gießen den 16. Juni 1845.
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aus | Gersten« und 1 Kornmehl bestehend
aus | Waizen- und f Kornmehl bestehend
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Brodtaxe
Pf. ordinäres Brod
Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. Prinz.
Änm. Die Zu, gaben dürfen in weiter nichts, als in Jteifrti vonder> selben Gattung bestehen, «.zwar auftoPfd-LIeisch nicht mchralsan- dcrthalbPfd.u. f. n>. nach Proper- tion, welches auf 1 Pfd. nichtvöllig i Loth auömacht. Köpfe, stütze, Ge. taub, wie auchdir ganiblutigenund nichtgenießbaren Stücke vom Hals, stnd »ander Zu- gabegänilichaus- geichlofsen.
Fleischtaxe.
Pfund gutes Ochsensteisch . . . „ Kuhfleisch „ Rindfleisch „ Kalbfleisch „ Schweinefleisch . . . . „ Hammelfleisch gemästet . „ Leberwurst . . . . . „ Bratwurst . ... . ,, Schwartemagen . . . „ Blutwurst „ gemischte Wurst .... „ geräucherter Speck . . . „ Schinken uuv Dörrfleisch . „ Rindsfett ,, Hammelsfctt „ Schweineschmalz, ausgelassenes .
„ desgleichen, unauSgelasseu
fr.
5
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6 Lth. Wasserweck . .
5 u Milchbrod . .
Marktpreise.
Maas Milch ......
Pfund Butter auch ....
Handkäse
Pf.
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11 @9 er.......
1 Pfund Waizenmehl . .
1 ii grob geschälte Gerste
1 u klein geschälte Gerste
Polizeiliche Bekanntmachung.
Jedes unbefugte Betreten der zunächst der Neumühle, zwischen dem Mühlgraben und der Lahn gelegenen Insel, beziehungsweise Wiese, wird auf Anstchen des Eigenthümers bei Vermeidung einer Strafe von 1 st. für jeden einzelnen Contravenienten hierdurch untersagt.
Eltern, Erzieher und Lehrhcrren bleiben für die von ihren Kindern, Pfleglingen und Lehrlingen
Städte
G cm äs
Waizcn
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf-1 fl- ' fr.
Pf. | fl. I fr.
Pf- fl. fr.
Pf fl. \ fr-
Pf- fl- fr.
Pf. fl-1 fr.
Friedberg.....
das Malter
200 9 40
180! 8' —
— 5 —
- 4- -
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Gießen......
das Malter
200 9 -
200 7 30
165 5 —
— 4 —
— 6 24
- 7 28
Grünberg .....
das Malter
— 9 -
- 7t 55
— 5 85
— 4i —
— 5 -
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Marburg.....
back Mött
— 6 56
- 5 11
3j47i
- 2 37’
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Wetzlar .....
der Scheffel
90 4 5
84 ' 3 20
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Besondere Bekanntmachung.
1095) Joh. Melchior Schadeck in Lollar, verpfändete am 6. März 1788 dem hiesigen Hospitale wegen eines Darlehns von 200 fl. ein Haus und einen Stall. Rach vorgelegter Bescheinigung deS Rechners des Hospitals ist zwar das letztere befriedigt worden, indessen steht die Obligation im
hiesigen Hvpothekerbuche noch offen und es soll dieselbe abhanden gekommen ftyn. Ta nun von dem jetzigen Besitzer der gedachten Pfandobjekte das besagte Pfandrecht nicht weiter anerkannt werden will, so wird dieses auf seinen Antrag zur öffentlichen Kenntniß gebracht und es werden alle, welche etwa Ansprüche aus jener Hypothek haben sollten, hiermit aufgcfordert, dieselben sogewiß binnen 1


