1756) Ein gewölbter Keller ist zu vermieden ■
1676) Das bisber von Herrn Regiernngsratb Eckstein in der Engelapotbckc bewobnte Logis ist mit Ausnahme zweier Hinterstuben an eine kleinere Familie zu vermiethcn und den 1. November zu beziehen. ,
1727) In dem Trapp'schen Hause int zweiten Stock vor dem Walltbor ist eine Wobnuug zu vermietben, bestehend aus 3 geräumigen Zim- niern und einem kleinen Cabinet, Kücke, Vorratbs- Kammer, Mägdekammer, Holzstall, verschließbarem Keller und Milgebrauch der Waschküche; auf verlangen kau" im 3. Stock ein Zimmer abgegeben werden und ist sogleich beziehbar.
1760) Das Logis in dem untersten Stock der Neubauer'schen Stiftung, welches früher von Frau Professor Rumpf bewobut wurde, soll vermic- tbet werden. Lusttrageude können sich bei dem Cu- rator, Hofgcrichtsadvocat Dornseiff melden.
1769) Zwei möblirte Zimmer mit Kabinct und Sopba sind zu vermietben auf dem neuen Weg bei Schubmacher Becker Lit. it. 145.__________
Lit. A 190 auf dem Kircheuplatz.
1752) Lit. if. jVS 11 ist eine möblirte Stube zu vermietben.
1758) Lit. C. 37 auf dem Seltcrsweg ist eine möblirte Stube an einen soliden Herrn zu vermietben. 81
1773) Ein möblirtes Zimmer nebst Kabinet ist zu vermietben Lit. D. ./Ve 99 in der Neustadt.
1762) Zn dem Nebenbau meines Hauses vor dem Walltbor sind zwei möblirte Zimmer, das eine mit Cabinet, zu vermietben. Binz er.
17511 Au eine Familie ist eine Wobnung zu vermutben, nebst Stallung und Mistestätte; auch können zwei Arbeiter bei mir Schlafstätte bekommen.
L K r a u S k o p f,
Lit. C 125 in der kleinen Löwcngaffe.
1369) Zn meinem Hause nabe am Kanzleiberg sind zwei gut möblirte Stuben mit Kabinct und Sopba auf das nächste Semester zu vcr- mietbeu. Zob. K. Vrübl II.
M «A des
Anzeigeblatts für die Stadt und den Kreis Gießen
'--------“ Zu Urmietben.
Vermischte Nachrichten.
Rechnen-Schule für Handwerker zu Gießen.
Unter Beruquabme auf das, in jVS 80. dieses Auzeigeblattes publicirte. Regulativ über bte Prü- funa der Baubandwerkcr werden die dabei Betbeiligten darauf aufmerksam gemacht, daß ihnen die von per kiesigen Localsection des Gr. Gewerb-Vereins gegründete Rechnen-Schule für Handwerker, in ibrer dermaliaen verbesserten Einrichtung und im Verein mit der ebenfalls von besagter Seetion abhängigen Zeichnen-Schule für Handwerker, die beste Gelegenheit darbietet, sich die zum Bestehen jener Prüfung erforderlichen Kenntnisse anzueignen. —
Der Unterricht in der Zeichnungsschnle bat bis jetzt ununterbrochenen Fortgang g'babt.
Der Unterricht in der Arithmetik, im Berechnen von Flächen und Körpern, nebst der Anleitung zur Aufstellung von Voraiischlägen ic. beginnt wieder in der nächsten Woche und wollen sich diejenigen, welche an diesem Unterricht Theil zu nehmen gesonnen sind, kommenden Montag den 20. l. M. bei fcfm Gchßln n™ 5^"Ocwbe?^45.b «nm^den beg ^ot algewefb^eteinä daselbst.
1713) Berlinische Lebens-Versichcrungs-Gesellschast.
Die Allerhöchst privileairte Berlinische Lebens-Versicherungs-Gesellschaft,
garantirt durch ein Actien-Kapital von einer Million Thaler Preußisch Courant und der Ober-Aufsicht eines Königlichen Kommiffarius unterworfen,
gewährt den Versicherten die besondere Bequemlichkeit: , .
1) die Policen nach Gefallen an deren Znbaber (au porteur) oder an den künftig sich legitimirenden Eiqentbümer derselben zahlbar auszustcllen; t ,
2) die Prämien für lebenslängliche Versicherungen nach freier Wahl in jährlichen, halb- oder vierteljährlichen Terminen entrichten zu dürfen,
und bietet zugleich eine große Anzahl der verschiedensten Versichernngsarten zur Auswahl dar, von denen hier vorzugsweise nur diejenige erwähnt wird, durch welche der Versicherte das Recht erwirbt.
das Kapital nach Ablauf bestimmter Zähre selbst zu erheben, oder wenn er früh stirbt, cs feinen Erben oder einer von ihm näher bestimmten Person dergestalt zu hinterlassen, daß sie es an dem Verfalltermine statt seiner erheben kann. (Sparkassen-Versichcrung.)


