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für die Stadt und -en Kreis Gießen.
JVi 6. Samstag den iS. Januar 18AZ.
Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 18. bis 25. Januar 1845.
Fleischtaxe.
t Pfund gutes Ochsenffeisch . . •
1 „ Kuhfleisch ......
1 „ Rindfleisch.....
t „ Kalbfleisch.....
1 „ Schweinefleisch ....
4 „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Lcberwurst .... *
1 „ Bratwurst.....
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ Blutwurst......
1 „ gemischte Wurst ....
i „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch .
1 „ Rindsfett......
I „ Hammelsfett.....
t „ Schweineschmalz, ausgelassenes .......
4 „ desgleichen, unausgelaffen
1 fr.
11
9
8
8
11
9
12
15
16
11
7
24
20
16
16
20
18
Pf- 1
1 3
2
_2
Anm. Dio Zugaben dürfen in weiter nichts, als inFleisch von derselben Gattung bestehen, u. zwar »ufioPfd.Fleisch nicht mchralsan- dcrthalbBfd.u. s. w. nach Propor- tion,welches aus» Pfd. nichtvöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Gc- raub.wicauchdic ganzblutigenund nichtgcnicßbaren StückcvomHals, sind vonder Zu> gäbe gänzlich ausgeschlossen.
Brodtaxe.
2 Pf. ordinäres Brod / . , m „ .
4 , I aus | Gersten - und
g " " " j | Körnmehl bestehend
2 Pf. gemischtes Brod I . , ™ . .
4 r aus | Warzen- und
6 '' " " 1 ß Kornmehl bestehend
" 6 Lth. 2 Wafferweck .
5 « 1 u Milchbrod .
Marktpreise.
1 Maas Milch. . . ........
1 Pfund Butter..........
auch.........
3 Handkäse............
8 Eher .............
1 Pfund Waizenmehl ........
1 " grob geschälte Gerste......
1 " klein geschälte Gerste......
fr.
4
9
13
5
10
15
1 1
6
19
20
4
4
5
4
8
i£ iw i i i i i i i i i । i i :
Fruchtpreise.
Städte
Gemäs
Waizen
Koru
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. fl. - fr.
Pf. | fl. - fr.
Pst! fl. fr.
Pf. fl. I fr-
Pf. fl. fr.
Pf. fl. fr.
Friedberg.....
das Malter
200 7. 40
180j 61 -
— 4 40
— 2 50
Gießen......
das Malter
200 7 50
200 6 30
165 4 30
— 3 —
— 5 20
— 5 20
Grünberg.....
das Malter
— 7. 30
—| 6! -
— 4 16
— <2 42
— 5 -
Marburg am 27. Decbr.
das Mott
— 6 39
4143?
— 3 23
— 2 20
— _
Wetzlar am 16. Januar.
der Scheffel
90 3! 30
84] 2! 35
— 1 58
— — —
— — —
— — _
Besondere Bekanntmachung.
49) Für das Jahr 1845 bringe ich in Erinnerung, daß die Veröffentlichung der in dem Regierungsblatt erscheinenden Gesetze und Verordnungen in der von kreisräthlichcr Behörde nachgegebenen Weise durch Offenlegung auf dem Rath- Hause geschiehet, und keine besonderej Bekanntmachung derselben stattfindet.
Gießen den 6. Januar 1845.
Der Großh. Hess. Bürgermeister Gg. Reiber.
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Versteigerungen.
48) Die Lieferung der zur Bekleidung der Flurschützen erforderlichen
33% Eli. naturgraues Tuch, im Voranschlag
per Elle 2 fl. — fr.
2% „ grünes Tuch, „ „ 2 „ 24 „
23% „ doppelten Sarsenet, „ „ — „ 18 „ soll im Soumissionswege vergeben werden und sind deshalb die Muster nebst Angabe der billigsten Preise, welche die veranschlagten nicht übersteigen dürfen, bis zum 20. d. M.
auf der Bürgermeisterei verschlossen abzugeben.
Gießen den 8. Januar 1845.
Der Gr. Hess. Bürgermeister Gg. Reiber.


