Anzeigeblatt

für-ie Stadt und den Kreis Gießen.

18'45.

Mittwoch den 17. December

M 1O1

Amtliche Bekanntmachung.

Zu Nr. K. G. <5877.

Betreffend. Die Vertilgung der schädlichen Thiere, insbesondere der Maulwürfe.

Gießen am 11. December 1815.

Der Großherzoglich Hessische

K r e i s r a r h des Kreises

Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.

Ich habe mehrfach die Wahrnehmung gemacht, daß in vielen Gemarkungen des Kreises die Maul­würfe sehr überhand nehmen, und in den Wiesen beträchtlichen Schaden verursachen.

Sie werden deshalb aufgefördert, mir Leuten, die sich mit dem Fangen dieser schädlichen Dyiere abgcben, Verträge, bezüglich des Fangens derselben in den Gemarkungen Ihrer Gemeinden, abzuschließen und mir solche ungesäumt zur Genehmigung vorzulegen. . , ,,r -

Die Verträge wcrven wohl am zweckmäßigsten auf eine Reihe von Zähren itt der Art abgeschlos feit, daß in den ersten Jahren der Lohn nach der Zahl der gefangenen Stücke berechnet, für die letzten Jahre dagegen dem Maulwurfsfänger ein fester Gehalt für den Fall zugesichcrt wird, daß man mit seinen Leistungen zufrieden ist.

' P r r n z.

Edictalladung.

2129) Alle, welche aus irgend einem Rechts- qrnndc an den Nachlaß des zu Freiensteinau ver­storbenen pensionirten Gr. Hess. Gendarmen Wil­helm Becker aus Mainzlar, Erb- oder sonstige An­sprüche zu haben vermeinen, werden hierdurch vor­geladen, solche binnen

vier Wochen

bei unterzeichnetem Gerichte sogewiß anzumeldcn, gegenfalls dieser Nachlaß den bis jetzt aufgetrcte- nen Jutestaterben, ohne Cautiousleistung verabfolgt werden wird.

Altenschlirf den 9. December 1845.

Gr. Hess. Fr. Riedcscl. Landgericht das. Eigenbrodt. Ceßner.

Besondere Bekanntmachungen

2137) An die alsbaldige Einreichung der Quittungen über Waisenvcrpflegunsgelber vom 2.

halben Jahre 1845 werden die betr. Pfleger hier­mit aufmerksam gemacht.

Gießen den 10. December 1845.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

2130) Aus Veranlassung der Mittwoch den 17. December 1845 stattfindenden Feier des ersten Verfassungs-Jubiläums erhält jeder hiesige Arme, welcher in der Armenliste eingetragen ist, zu Folge Beschlusses Gr. Armen-Commission dahier eine außerordentliche Unterstützung von 30 fr., was unter dem Anfügen zur Kenntniß der Be­theiligten gebracht, wird, daß die Vertheilung an dem Festtage selbst Nachmittags ein Uhr in dem hiesigen Bürgerhospital von dem Unterzeichneten bewirkt werden wird.

Gießen am 12. December 1845.

In Auftrag Gr. Armen-Commission Lauer,

Secretär und Rechner.