Anzeigeblatt
für-ie Stadt und den Kreis Gießen.
18'45.
Mittwoch den 17. December
M 1O1
Amtliche Bekanntmachung.
Zu Nr. K. G. <5877.
Betreffend. Die Vertilgung der schädlichen Thiere, insbesondere der Maulwürfe.
Gießen am 11. December 1815.
Der Großherzoglich Hessische
K r e i s r a r h des Kreises
Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Ich habe mehrfach die Wahrnehmung gemacht, daß in vielen Gemarkungen des Kreises die Maulwürfe sehr überhand nehmen, und in den Wiesen beträchtlichen Schaden verursachen.
Sie werden deshalb aufgefördert, mir Leuten, die sich mit dem Fangen dieser schädlichen Dyiere abgcben, Verträge, bezüglich des Fangens derselben in den Gemarkungen Ihrer Gemeinden, abzuschließen und mir solche ungesäumt zur Genehmigung vorzulegen. . , ,,r -
Die Verträge wcrven wohl am zweckmäßigsten auf eine Reihe von Zähren itt der Art abgeschlos feit, daß in den ersten Jahren der Lohn nach der Zahl der gefangenen Stücke berechnet, für die letzten Jahre dagegen dem Maulwurfsfänger ein fester Gehalt für den Fall zugesichcrt wird, daß man mit seinen Leistungen zufrieden ist.
' P r r n z.
Edictalladung.
2129) Alle, welche aus irgend einem Rechts- qrnndc an den Nachlaß des zu Freiensteinau verstorbenen pensionirten Gr. Hess. Gendarmen Wilhelm Becker aus Mainzlar, Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, werden hierdurch vorgeladen, solche binnen
vier Wochen
bei unterzeichnetem Gerichte sogewiß anzumeldcn, gegenfalls dieser Nachlaß den bis jetzt aufgetrcte- nen Jutestaterben, ohne Cautiousleistung verabfolgt werden wird.
Altenschlirf den 9. December 1845.
Gr. Hess. Fr. Riedcscl. Landgericht das. Eigenbrodt. Ceßner.
Besondere Bekanntmachungen
2137) An die alsbaldige Einreichung der Quittungen über Waisenvcrpflegunsgelber vom 2.
halben Jahre 1845 werden die betr. Pfleger hiermit aufmerksam gemacht.
Gießen den 10. December 1845.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
2130) Aus Veranlassung der Mittwoch den 17. December 1845 stattfindenden Feier des ersten Verfassungs-Jubiläums erhält jeder hiesige Arme, welcher in der Armenliste eingetragen ist, zu Folge Beschlusses Gr. Armen-Commission dahier eine außerordentliche Unterstützung von 30 fr., was unter dem Anfügen zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, wird, daß die Vertheilung an dem Festtage selbst Nachmittags ein Uhr in dem hiesigen Bürgerhospital von dem Unterzeichneten bewirkt werden wird.
Gießen am 12. December 1845.
In Auftrag Gr. Armen-Commission Lauer,
Secretär und Rechner.


