Fruchtpreise
Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen Wo 92. Samstag den 13. November 18^43
Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 15. bis 22. November 1845.
Fleischtaxe.
1 Pfund autes Ochsenfleisch . . •
kr. 11
pf.
2
Anm. Die Zugaben dürfen in
Brodtaxe.
2 Pf. ordinäres Brodl flud , Gersten, und
kr.
7
Pf.
1 t
1 1 1
//
tt
Kuhfleisch......
Rindfleisch.....
Kalbfleisch.....
Schweinefleisch ....
Hammelfleisch gemästet .
9
9
8
11
9
2
2
weiter nichts, als inFIcisch vondcr- selbcn Gattung bestehen, u. zwar auftoPfd. Fleisch
x // /< // 1
6 ,, ,, „
2 Pf. gemischtes Brod
4 „ n ,,
6 „ „
| Kornmehl bestehend
aus | Waizcn« und | Körnmehl bestehend
14
21
7
15
23
3
2
1
1 1
Leberwurst .....
Bratwurst.....
12
16
—
nicht mehralsan- dcrthalbPfd.u.s. w. nach Propor-
4| Lth. Wafferweck.....
4 « Milchbrod.....
1 1
—
1 1
1
1
M
Schwartemagen . . .
Blutwurst......
gemischte Wurst . . geräucherter Speck ...
16
12
8
20
1 l 1 1 i
tien.wclchcsaufl Pfd. nichtvöllig 5 Loth «usmacht. Köpfe, Füße, Ge<
Marktpreise.
1 Maas Milch. . . ........
1 Pfund Butter..........
Alt*
6
19
20
Ulli
1
ff
Schinken......
17
_
raub,wie auchdie
.8 öandkäfe
1
Dörrfleisch.....
15
_
ganiblutigenund
3 Eper ....
4
1
fj
Rindsfett......
16
—
nichtgenicßbaren
1 Pfund Wairenmebl
2
1
Hammclsfett.....
Schweineschmalz, ausgelas-
16
—-
StückevomHals,
1 w grob geschälte Gerste.....
4
1
ff
—
sind vonder Zu.
1 ii klein aeschältc Gerste......
8
_
senes........
20
—
gabegänjlichaus.
1
••
desgleichen, unausgclaffen
1’
—
geschlossen-
Städte
Gemäß
Warzen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. fl. kr.
Pf. st- । kr.
Pf. fl> kr.
Pf. fl. 1 kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl. kr.
Friedberg.....
das Malter
200 14 —
180 10, 40
— 7 —
- 4 -
Gießen......
das Malter
200 13| -
200 gl 30
165 6 45
— 3 40
— 8 32
- 8 32
Grünberg .....
das Malter
— 13 -
— 9 50
— 7 ■—
— 3 45
— 11 -
— —— —
Marburg.....
das Mött
—! 7l 20
- 5! 32
— 3 56
— 2 36
— - —
— —
Wetzlar.....
der Scheffel
90 5l 16
84 4s 32
72 3 6|
50 1 56j
— — —
— — ■■
Amtliche Bekanntmachung.
Die nachstehend verzeichneten, als gefunden auf das Gr. Polizeibüreau dahier abgegebenen Gegenstände sind bis jetzt nicht abgeholt worden. Wenn sich binnen 8 Tagen die Eigenthümer nicht dazu legitimiren, oder dieselben nicht von den Findern reclamirt werden, so sollen solche zum Besten der hiesigen Armenkasse verwerthet werden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Gießen den 10. November 1845.
1) ein Sackmesser,
2) ein Federmesser,
3) ein Regenschirm,
4) ein Sporrn,
5) ein Wagentritt,
6) eine Schürze,
7) ein Geldbeutel mit einigem Silbergelde,
8) eine Bauern-Frauenmütze,
9) ein Handschuh,
10) ein Kinderstrumpf,
11) zwei Sacktücher,
Der Gr. Hess. Kreisrath des KreiseS Gießen. Prinz.
12) ein goldener Fingerring,
13) ein Halstuch,
14) zwei Tuchkappen,
15) ein Goldstück,
16) ein Kinderschuh,
17) ein Maasstab,
18) eine Quantität Besen,
19) eine Wagenkette,
20) ein Geldbeutel,
21) ein Sack.


