Ausgabe 
15.11.1845
 
Einzelbild herunterladen

Fruchtpreise

Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen Wo 92. Samstag den 13. November 18^43

Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 15. bis 22. November 1845.

Fleischtaxe.

1 Pfund autes Ochsenfleisch . .

kr. 11

pf.

2

Anm. Die Zu­gaben dürfen in

Brodtaxe.

2 Pf. ordinäres Brodl flud , Gersten, und

kr.

7

Pf.

1 t

1 1 1

//

tt

Kuhfleisch......

Rindfleisch.....

Kalbfleisch.....

Schweinefleisch ....

Hammelfleisch gemästet .

9

9

8

11

9

2

2

weiter nichts, als inFIcisch vondcr- selbcn Gattung bestehen, u. zwar auftoPfd. Fleisch

x // /< // 1

6 ,, ,,

2 Pf. gemischtes Brod

4 n ,,

6

| Kornmehl bestehend

aus | Waizcn« und | Körnmehl bestehend

14

21

7

15

23

3

2

1

1 1

Leberwurst .....

Bratwurst.....

12

16

nicht mehralsan- dcrthalbPfd.u.s. w. nach Propor-

4| Lth. Wafferweck.....

4 « Milchbrod.....

1 1

1 1

1

1

M

Schwartemagen . . .

Blutwurst......

gemischte Wurst . . geräucherter Speck ...

16

12

8

20

1 l 1 1 i

tien.wclchcsaufl Pfd. nichtvöllig 5 Loth «usmacht. Köpfe, Füße, Ge<

Marktpreise.

1 Maas Milch. . . ........

1 Pfund Butter..........

Alt*

6

19

20

Ulli

1

ff

Schinken......

17

_

raub,wie auchdie

.8 öandkäfe

1

Dörrfleisch.....

15

_

ganiblutigenund

3 Eper ....

4

1

fj

Rindsfett......

16

nichtgenicßbaren

1 Pfund Wairenmebl

2

1

Hammclsfett.....

Schweineschmalz, ausgelas-

16

-

StückevomHals,

1 w grob geschälte Gerste.....

4

1

ff

sind vonder Zu.

1 ii klein aeschältc Gerste......

8

_

senes........

20

gabegänjlichaus.

1

desgleichen, unausgclaffen

1

geschlossen-

Städte

Gemäß

Warzen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. fl. kr.

Pf. st- kr.

Pf. fl> kr.

Pf. fl. 1 kr.

Pf. fl. kr.

Pf. fl. kr.

Friedberg.....

das Malter

200 14

180 10, 40

7

- 4 -

Gießen......

das Malter

200 13| -

200 gl 30

165 6 45

3 40

8 32

- 8 32

Grünberg .....

das Malter

13 -

9 50

7

3 45

11 -

Marburg.....

das Mött

! 7l 20

- 5! 32

3 56

2 36

-

Wetzlar.....

der Scheffel

90 5l 16

84 4s 32

72 3 6|

50 1 56j

Amtliche Bekanntmachung.

Die nachstehend verzeichneten, als gefunden auf das Gr. Polizeibüreau dahier abgegebenen Gegen­stände sind bis jetzt nicht abgeholt worden. Wenn sich binnen 8 Tagen die Eigenthümer nicht dazu legitimiren, oder dieselben nicht von den Findern reclamirt werden, so sollen solche zum Besten der hie­sigen Armenkasse verwerthet werden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Gießen den 10. November 1845.

1) ein Sackmesser,

2) ein Federmesser,

3) ein Regenschirm,

4) ein Sporrn,

5) ein Wagentritt,

6) eine Schürze,

7) ein Geldbeutel mit einigem Silbergelde,

8) eine Bauern-Frauenmütze,

9) ein Handschuh,

10) ein Kinderstrumpf,

11) zwei Sacktücher,

Der Gr. Hess. Kreisrath des KreiseS Gießen. Prinz.

12) ein goldener Fingerring,

13) ein Halstuch,

14) zwei Tuchkappen,

15) ein Goldstück,

16) ein Kinderschuh,

17) ein Maasstab,

18) eine Quantität Besen,

19) eine Wagenkette,

20) ein Geldbeutel,

21) ein Sack.