Ausgabe 
15.1.1845
 
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Anzcigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. .M 3 Mittwoch den 13. Januar 184i3

Amtliche Bekanntrnachungen.

Auf den Grund der, den Gebrauch des neuen Flüffigkeitsmaaßes betreffenden Verordnung vom 10. September 1819 ist höchsten Orts verfügt worden, daß auch die bei dem Ausschenken des Biers gebraucht werdenden steinernen Krüge, (Sauerwasser-Krüge) - da die Wirtbe überhaupt keine unqe- eichten Gefäße fuhren dürfen jederzeit nach Vorschrift geeicht sein müffen.

Es wird dieses mit dem Anfügcn hierdurch zur öffentlichen Kcnntniß gebracht, daß Eontraventio- nen der gesetzlichen Bestrafung unterliegen.

Gießen am 31. Dccember 1844.

Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen

______ Prinz._______

3) Ein Kindertäschchen, ein Hosenträger, ein Stauchen, eine Vorstecksnadel und

ein Geldbeutelchen mit einigem Silbergelde

sind gefunden und auf Gr. Polizeibürean abgegeben worden.

Gießen am 13. Januar 1845.

Besondere Bekanntmachungen.

49) Für das Jahr 1845 bringe ich in Erin­nerung, daß die Veröffentlichung der in dem Re­gierungsblatt erscheinenden Gesetze und Verord­nungen in der von kreisräthlicher Behörde nachge­gebenen Weise durch Offenleguug auf dem Rach- hause geschiehet, und keine besondere Bekannt­machung derselben stattfindet.

M,Gießen den 6. Januar 1845.

Der Großh. Hess. Bürgermeister G g. Reiber.

50) Dadurch, l daß die bei der Bürger­meisterei schon lange her bestehenden Geschäfts­lage in neuerer Zeit fast gar nicht mehr ein­gehalten werden, entstehen häufige, mit einer geregelten Geschäftsbehandlung unverträgliche Störungen. Im Interesse des Dienstes und somit auch der Stadtangehörigen sehe ich mich daher genöthiget, auf die früher bestimmte Ordnung hinzuweisen, wornach Montag, Dienstag, Donnerstag und Samstag persönliche Anfragen, Anträge re. bei der Bürgermeisterei gemacht werden können, die beiden andern Wochentage, nämlich der Mitt­woch und Freitag aber (ganz dringende

Fälle abgerechnet) ausschließlich für Behand­lung der Neehnrmgs- und solcher weiteren Angelegenheiten bestimmt find, welche bei öf­teren Störungen durchaus nicht erlediget wer­den können.

Ich kann wohl erwarten, daß künftig hier­auf stets die geeignete Rückficht genommen wirv und ich nicht zu Abweisungen genöthiget werde, die für die Abgewiesenen sowohl, wie für inich, unangenehm sein müssen.

Gießen, den 6. Januar 1845.

Der Großh. Hess. Bürgermeister Gg. Reiber.

Versteigerungen.

63) Montags den 27. Januar, Nachmittags 2 Ubr, sollen auf dabiesigem Rathhaus auf freiwilliges Ansuchen des Bürgers und Bäckermeisters Justus Schiesser dahier, die demselben zustehenden Immo­bilien, nemlich:

Ordn.- Pag. u. Nr.

Nr. d. Flurbuchs q Mstw.

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