Anzergeirlatt
2) Ein Stauchen, ein Pettschaft,
Gottschalk, Hofgerichts - Zldvocat.
v. Gremp, Bereiter. Gail, Tabacksfabrikant. Geyger, Landrichter.
v. Humbrackt, Rentier. Hoffmann, Postsecretär.
Hillebrand, Oberstudjenrath.
Hillebrand, Dr.
Haustein, Reallebrer.
Heyer, Landgerichts-Assessor.
Hartnagel, Pfarrer.
Heusler, Hofgerichts - Advocat.
Hast, I. Kaufmann.
Hast, II. Kaufmann.
Heyer, Buchbändler, Vater. Heyer, Buchbändler, Sohn. ! v. Helmold, Geheimer-Justizrath.
Ferber, Kaufmann.
Fel sing, Musiklehrer.
Fulda, Tabaksfabrikant.
Frank, Hofgerichts-Avvocat Frech, Kaufmann.
Fuhr, Hofgerichts-Advocat. Fuhr, M^chanikus, Forbach, Canzlist.
Fresenius, Dr.
Franz, Geometer 1. Klasse. Gebbard, Stallmeister.
Groos, HofgerichtS - Rath.
Geisel, Conservator.
räumte Holzversteigerung im Gießer Stadtwald, Distrikt Lerchenwäldchen, Wonnacker und Faulerboden kann eingetretener Hindernisse wegen nicht
ein Zirkel und
ein buntes Sacktuch
sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau abgegeben worden. Gießen am 10. Februar 1845.
abgebalten werden.
Gießen den 10. Februar 1845.
Der Gr. Hess. Bürgermeister Gg. Reiber.
208) Der diesjährige Langgönser Viehmarkt, welcher im Landkalender für 1845 aufzufübren vergessen worden ist, wird, wie gewöhnlich, 10 Tage nach dem Pfingstfeste, sonach
Dienstag den 20. Mai 1845 dahier abgehalten, welches im Jntereste des handeltreibenden Publikums hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird.
Langgöns am 7. Februar 1845.
Der Gr. Hess Polizei-Commissär
Fresenius.________
Besondere Bekanntmachungen.
210) Die auf Freitag den 14. d. M^ aiibe-
v. Grolmaun, Professor.
v. Grolmaun, Hofg.-Sek.-Access.
St. George, Apotheker.
Gimpel, Rittmeister.
Goldmann, Postpractikant.
Grebe, Major.
Goldmann, Kreisrath.
Geist, Gymnasialdirector.
Edictalladung-
175) Alle die, welche an den Nachlaß des dahier verstorbenen Bürgers und Spenglermeisters Heinrich Christian Moll Forderungen oder sonstige Ansprüche zu bilden haben, werben aufgcfordert, solche im Termin
Dienstag den 18. Februar l. I., Morgens 9 Uhr,
so gewiß geltend zu machen, als sie sonst unberücksichtigt bleibe».
Gießen teil 1. Februar 1845
Großh. Hess. Stadtgericht das.
Müller.
B e t a n ntma eh u n g.
Die unterzeichneten Einwohner von Gießen haben sich dahin vereinigt, die bisher bestandene Sitte durch das Abnebmen der Kopfbedeckung zu grüßen, nicht mehr zu befolgen, sondern ihre Begrüßung durch die Berührung der Kopfbedeckung mit der Hand zu erkennen zu geben. Sie glauben diese lieber« einkunft deshalb öffentlich bekannt machen zu müssen, damit die Unterlassung der bisher üblichen Be- grüßungsart namentlich nicht von Damen als ein Mangel schuldiger Höflichkeit angesehen werden möge, und damit diejenigen hiesigen Einwohner, welchen das erlassene Einladungsschreiben etwa nicht zugekommen sein sollte, dieser Entschließung gefälligst beitreten möchten.
Fortsetzung.
v. Grolmaun, Hofg.-Rath.


