Anzeigeblatt
für die Stadt und den Kreis Gießen.
Jo Samstag den <J. Älngust IMS,
Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 9. bis 16. August 1845.
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Fleischtaxe.
Pfund gutes Ochsenfleisch . . .
„ Kuhfleisch .....
„ Rindfleisch
„ Kalbfleisch
„ Schweinefleisch . . . .
„ Hammelfleisch gemästet
„ Lebcrwurst . . . . »
„ Bratwurst
„ Schwartemagen . . .
„ Blutwurst .....
„ gemischte Wurst ....
„ geräucherter Speck . . .
„ Schinken
„ Dörrfleisch
,, Rindsfett
,, Hammelsfett
„ Schweineschmalz, ausgelassenes .......
„ desgleichen, unausgelaffen
rr.
11
9
8 G
10
9
12 14
14
12
8 20 17 15
16 16
18 16
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ilnm. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als inFIeisch von der« selben Gattung bestehen, u.zwar aufroPfd.Zleisch nicht mehralsan- dcrthalbPfd.u.s. w. nach Propor. tivn.wclchesauf i Pfd. nichtvöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Ge- raub, wie auch die ganjblutigcnund nichtgcnicßbarcn StückevomHals, stnd vonder Zu< gabcgänilich ausgeschlossen.
Brodtaxe.
fr.
Pf.
2 Pf. ordinäres Brod
aus | Gersten- und
5
—
| Kornmehl bestehend
10
—
15
—-
2 Pf. gemischtes Brod
4 ,, ,,
ans | Walzen- und
5
11
2
6
z Kornmehl bestehend
16
2
6 Lth. Wafferweck.....
—
5 u Milchbrod.....
1
1 1
3 5
1
1 1
Marktpreise.
Maas Milch ......
Pfund Butter auch ....
Handkäse..... .
Eper .......
Pfund Waizenmehl . . .
ii grob geschälte Gerste . u klein geschälte Gerste .
6
16
17
4
4
6
4
8
Fruchtpreise.
Städte
GemäS
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. | fl- ! fr.
Pf. 1 fl. 1 fr.
Pf. ff. I fr.
Pf. ff. 1 fr.
Pf. ff. fr.
Pf. fl. fr.
Friedberg.....
das Malter
200 9 30
180! 6- 40
— 4) 40
— 3: 50
Giesren .....
das Malter
200 9 —
200 7 —
165 5) -
— 4| —
— 6 24
— 7 28
Grünberg.....
das Malter
— 9 -
— 7,> —
— 5) 20
— 4) —
— 5 —
Marburg.....
daS Mött
- 7 17
- 5 32
— 31 56
- 3! 30
Wetzlar.....
der Scheffel
90 3 47i
84 3' —
72* 2) 6
50 1!56|
— — —
Besondere Bekanntmachungen.
1365) Alle Diejenigen, welche bei den Versteigerungen vom "6Xg. März, 10. und 18. April b. I. in den diesigen Stadtwaldungen Holz ersteigert buben und mit der Zahlung für dasselbe noch im Rückstand sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Schuld binnen 8 Tagen bei Vermeidung des gesetzlichen Zwangsverfahrens zur hiesigen Stadtkaffe zu berichtigen.
Gießen am 1. August 1845.
Der Stadtrechner Nern.
1354) Der Pfandschein 16802 über eine silberne Taschenuhr ist angeblich verloren worden. Da nun der Verpfänder das Pfand einlösen will;
so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche an jenen Schein bilden könnten, aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier anznzeigen, gegenfalls die Ubr verabfolgt werden wird.
Gießen den 2. August 1845.
Die Pfandhausverwaltung
♦ Bieler. Pfeil.
1357) Der Pfandschein 17349 über eine goldene Damcnuhr wurde angeblich verloren. Es werden daher Diejenigen, welche etwa. Ansprüche an jene Uhr bilden könnten, aufgefordert, diese innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, gegenfalls das Pfand verabfolgr werden wird.
Gießen den 4. August 1845.
Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.


