Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. J|fl 12. Samstag den 8. Februar 1KÄÄ.
Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 8. bis 15. Februar 1845.
Fleischt axe.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch ...
1 „ Knhfleisch......
1 „ Rindfleisch.....
1 „ Kalbfleisch.....j
1 „ Schweinefleisch . . . .
1 „ Hammelfleisch gemästet . 1
1 „ Leberwurst . . . . »
1 „ Bratwurst.....1
fr.
11
9
8
7
11
9
12
15
pf- 1
1 3
Anm. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fletsch von derselben Gattung bestehen, u.rwar auftoPfd.Fleisch nicht mehralsan- derthalbPfd.u.s. w. nach Proper-
Brodtaxe.
2 Pf. ordinäres Brodt fiUd Gersten- und
Z. ” " " i t Körnmchl bestehend
o „ M // J *
2 Pf. gemischtes Brod» flUg , Waizen- und
* " " " 1 | Kornmehl bestehend
" 6 Lth. 2 Qt. Wafferweck .
5 ii in Milchbrod .
kr.
j
5
10
15
1 1
Pf-
2
2
1
1
1
„ Schwartemagen . . .
„ Blutwurst ......
„ gemischte Wurst ....
16
11
7
—
tion,welches auft Pfd. nichtvöllig 5 Lotl; ausmacht.
Marktpreise.
1 Maas Milch . . . ,.......
1 Pfund Butter..........
6
17
—
1
„ geräucherter Speck . . .
24
_
Köpfe, Füße, Ge-
auch . .......
18
—
1
„ Schinken und Dörrfleisch .
20
_
raub, wieauchdie
3 Handkäse .............
4
—
1
„ Rindsfett......
16
_
ganiblutigcnund
4 Eper .............
4
—
1
„ Hammelsfett.....
16
—
nichtgenießbaren
1 Pfund Waizenmehl ........
5
—
1
„ Schweineschmalz, ausgelas-
' —
StückevomHals,
1 ii grob geschälte Gerste......
4
—
lenes . ......
20
—
sind vondcr Zu-
1 n klein geschälte Gerste......
8
- -
1
„ desgleichen, unausgelaffen
r
gäbe gänilich ausgeschlossen.
Frachtpreise.
Städte
Gemäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. fi. kr.
Pf. fl. ! kr.
Pfst fl- kr.
Pf- ff-1 kr-
Pf. ff- kr.
Pf. ff. kr.
^kriedbera.....
das Malter
200 7 45
180 5' 50
—1 1 30
— 2; 50
— — —
—— — —•
Gießen .....
das Malter
200 7 50
200 6, 30
165 4 50
- 3| -
— 5 20
- 5 20
Grünberg.....
das Malter
— 7 30
- 6> -
— 4 20
— 21 42
— 5 —
— .— —
Ntarburg .....
daS Mött
— 6 39
— 3 23
— 2^ 13
— — —
— —
Wetzlar.....
der Scheffel
90 3 34
84 2 37j
Edictalladungen-
156) Forderungen an den geringen Nachlaß der Elisabeth« Weil dahier, welcher von deren Erben ausgeschlagen worden, sind binnen 8 Tagen dahier anzuzcigcn, bei Meldung, daß solche nicht berücksichtigt werden, sondern der Nachlaß auf die angemcldeten Ansprüche für Verpflegung abgegeben werden wird.
Gießen den 20. Januar 1845.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller.
175) Alle die, welche an den Nachlaß des dahier verstorbenen Bürgers und Speuglermeisters Heinrich Christian Moll Forderungen oder sonstige
Ansprüche zu bilden haben, werden aufgefordert, solche im Termin
Dienstag den 18. Februar l. Z>, Morgens 9 Uhr, so gewiß geltend zu machen, als sie sonst unberücksichtigt bleiben.
Gießen den 1. Februar 1845.
Großh. Hess. Stadtgericht das.
Müller.
Besondere Bekanntmachung.
149) Die seitherige Einrichtung, wonach die Sand- und Lehmzeichcn bei der Stadteinnehmerei


