Mittwoch den 8. Januar
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sollen im genannt.
30) Von Gr. Kreisrathe ist der Auftrag zur Einsendung der Musterungsliste des Jahres 1845 crlheilt worden. Es werden daher Diejenige», welche das Depot ansprechen wollen, hiermit auf- gcsordert, dieses dahier alsbald anzuzeigeu, weil die nach der Abnahme der Ortsliste eingebrachten Depotansprüche gesetzlich nicht mehr berücksichtiget werden können.
Gießen den 2. Januar 1845.
Der Grvßh. Hess. Bürgermeister
G g. Reiber.
1) Ein Tischmesser, eine Scheere, ein Handschuh und ein Maasstab
sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau abgeaeben worden. Gießen am 6. Januar 1845.
Versteigerungen.
Montag den 27. Januar 1845 Vormittags 11 Uhr,
hiesigen Gemeindewald, die Jungemark
Än^eigeblatt
fürdieStadtmr- den Kreis Gießen
70 Stück eichene Baumstämme, welche 13,365 Cubikfuß enthalten und sich z» Ban - und Wcrkholz vorzüglich eignen, öffentlich meistbietend versteigert werden.
Langgöns am 31. Deeembcr 1844.
®ev Großh. Hess. Bürgermeister Fresenius.
Besondere Bekanntmachungen.
29J Allgemeine Nentenarrstalt zu Dnemstndt.
Bei der Allgemeinen Rentenanstalt zu Darmstadt können fortwährend größere und kleinere Kavita- r'gr*1 ,m,UV 500 sowohl gegen gewöhnliche Verzinsung, als auch gegen Tilqunqsrcnten
(Amortisation) gel'ehen werden. D-e deßsallsigeu Gesuche wolle man, unter Beischluß der erforderl chen ÄfrÄÄ " U"b °6tr Grundbuchsauszüge) an d-e unterzeichnet/ DireLn
Auch macht mau darauf aufmerksam, daß die Rentenanstalt iu jeder
(jedoch nicht unter 100 fl) annimmt und dieselben mir 3% für's Jahr verE ^epovteu-Gelder Darmstadt, den 30. Dccember 1844.
Tie Dircction der Allgemeinen Rentenanstalt.
Amtliche Bekanntmachungen.
5l,f den Grund der, den Gebrauch des neuen Flüffigkeitsmaaßes betreffenden Verordnung vom 10. September 1819 -st höchsten Orts verfügt worden, daß auch die bei dem Ausschenken des Biers gebrauckst werdenden steinernen Krüge, (Sauerwasser-Krüge) - da die Wirtke überhaupt keine unge- elchten Gemäße fuhren dürfen — lederzeit nach Vorschrift geeicht sein müssen.
".ft dem Anfügen hierdurch zur öffentlichen Kenntuiß gebracht, daß Eontraventio- nen der gesetzlichen Bestrafung unterliegen.
Gießen am 31. Dccember 1844.
Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen
Prinz.


