Anzeigeklatt
für die Stadt und den Kreis Gießen.
37. Mittwoch den 7. Mai 1845.
Besondere Bekanntmachungen.
Die Offenlegung der Grundbücher und der Parzellenkarten von den Gcmarkungs- theilen tlaunfpach und Miesmar, als Anhang zum Skatafter der Gemarkung Giessen, üreifes Giessen, betreffend.
1842) Es wird hiermit zur öffentlicheu Kennt- mß gebracht, daß die neu errichteten Grundbücher der Gemarkungstbeile Launspach und Wiesmar als Anhang zum Kataster der Gemarkung Gießen nebst den dazu gehörigen Parzellenkarten auf dem Bürgermeisterei-Bureau in dem Nathhause dahier offen gelegt worden sind.
Die Betheiligten sind befugt, dieselben während der Zeit der Offenlegung in diesem Locale cinzusehen, auch gegen die Gebühr von dem Gr. Bürgermeister der Gemeinde Gießen Grundbuchö- auszüge zu verlangen. Auch werden sie durch Letzteren auf die von den Feldgeschworenen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden.
Allen Denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuches rücksichtlich des Besitzstandes und der Größenangaben für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von 6 Monate« ihre Anstände, entweder auf gütlichem Wege bei dem Gr. Bürgermeister der Gemeinde, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner vorlade» lassen können, zu beseitigen und, insofern dieses nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitigkeiten zuständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes, als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist vie Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt jhgen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuches gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt hatten.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ibn das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer und den Größenangaben in allen Fällen für richtig angenommen, in welchem weder eine gütliche Beseitigung bei dem Gr. Bürgermeister zu Protocoll gegeben, noch eine ge
richtliche Klage deßhalb erhoben und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gericht zur Anzeige gebracht worden ist.
Die unerstreckliche Frist von 6 Monaten geht mit dem 15. Juni 1845 zu Ende.
Gießen den 16. November 1844.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. Haberkorn.
795) Der Ertrag der für die Wasserbeschädig- tcn durch die Subscrivkionslisten gesammelten milden Beiträge, abzüglich der für die Besorgung derselben entstandenen Kosten, ist unterm heutigen in 405 fl. bestehend nach Darmstadt abgesandt worden, worüber die betreffenden Listen 8 Tage lang auf dem Rathhause zur Einsicht offen liegen und statte ich den milden Gebern für ihren abermals bethätigtcn Wohltbätigkeitssinn meinen Dank ab.
Gießen, den 4. Mai 1845.
Der Bürgermeister Reiber.
Versteigerungen.
781) Mittwoch den 14. Mai, Morgens 9 Uhr, sollen im Gießer Stadtwald, in den Distrikten Utersbrunnen, Mühlkopf und Hochwarte nachstehende Holzsortimente nieistbietend versteigert werden, als:
18 Stecken Buchen-Scheidholz,
30 „ Eichen- „
1 „ Erlen- „
51 „ Bucheu-Prügelholz,
84 „ Eichen- „
41/» „ Aspen- „
27 ,, Buchen-Stockbolz,
74% „ Eichen- „
5% ,, Erlen- ,,
3050 Wellen Buchen-Reisholz,
5660 ,, Eichen- „
243 ,, Erlen- und Fichten-Reiskwlz,
16 Eichen-Stämme, 303 Cubikfuß enthaltend,
44 „ Stangen 75 „ „
22 Buchen- „ 5 „ „
624 Fichten- „ 129 „ „
2 Pflugsrch,
275 Dortiwellen.


