Anzeigeklatt für die Stadt und den Kreis Gießen. J|$ 194 Mittwoch den 3. März 1845*
Amtliche Bekanntmachungen.
Zu JV5 K. G. 2730 u. 2831. Gießen am 1. Marz 1845.
Betreffend: Die Menschenblattern, insbesondere die Vornahme der Impfungen.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrathdes Kreises Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Da im vorigen Jahre beinahe in allen Theilen des Großherzogthums die ächten, sehr gefähr« lichen, und auch die modificirten, gewöhnlich minder gefährlichen (Varioliden) Menschenblattern ausgebrochen sind, und die hierdurch, so wie schon früher, gemachte Beobachtung und Erfahrung zu der Ueber- reuauna geführt hat, daß die früher geglaubte Schutzkraft der Kuhpocken gegen die Menschenblattern keineswegs zuverlässig ist, vielmehr zum vollen Schutze eine wiederholte Impfung mit Kuhpocken, (Revaccination) nöthig, wenigstens sehr rathsam und empfehlungswerth erscheint, so hat Höchstpreißliches Ministerium des Innern und der Justiz verfügt, daß nicht allein
1) die genaueste Befolgung der über die Leitung und Ausübung der Schutz, oder Kuhpocken- Zmpfung getroffenen Anordnungen, sowie der für den Fall des Ausbruchs der Menschenblattern gegebenen Verordnungen eingeschärft, sondern auch
2) durch geeignete Vorstellungen und Belehrungen der Staatsangehörigen diese für dre Wiederimpfung empfänglich gemacht werden. ,
Zudem ich Sie von diesen höchsten Bestimmungen in Kenntniß setze, fordere rch Sie auf, die mit der Kuhpocken-Impfung beauftragten Aerzte auf alle Art sowohl bei der ersten, als bei der Wieder- Zmpfunq zu unterstützen, außerdem aber noch bei versammelter Gemeinde auf den Nutzen der Wiederimpfung aufmerksam zu machen, zugleich den Gemeinde-Angehörigen zu eröffnen, daß die Wiederimpfung bei der Jugend am angemessensten und räthlichsten im 14. oder 15. Lebensjahre geschehe, und daß die Gebühren der Aerzte für eine solche nur die Hälfte der festgesetzten Jmpfgebühr, also nur.. 15 ft. bcttcicic.
Die Erhebung, dieser Gebühren findet wie die für die ersten Impfungen durch die Gemeinde-Ein- n^mZchst^ hoffe und erwarte von Ihnen, daß Sie sich dieser, für die Gemeinde - Angehörigen, so wichtigen Angelegenheit mit Eifer annehmen, und keine Gelegenheit vorüber gehen lassen, durch Vorstellungen und Belehrungen diese für die Wiederimpfung empfänglich zu machen.
Prinz,


