Imzeigeßlatt

für die Stadt und den Kreis Gießen.

JVo 88. Samstag den 1. November 18-545.

Fruwt- u. Bictuallenpreise zu Gießen vom 1. bis 8. November 1845.

Fleischtaxe.

1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . •

1 „ Kuhfleisch......

t „ Rindfleisch

1 „ Kalbfleisch

1 „ Schweinefleisch ....

1 „ Hammelfleisch gemästet .

1 ,, Leberwurst ....

1 „ Bratwurst .... .

1 „ Schwartemagen . . .

1 „ Blutwurst

1 „ gemischte Wurst . .

1 „ geräucherter Speck . . .

1 „ Schinken......

1 „ Dörrfleisch

1 „ Rindsfett

1 ,, Hammelsfett

1 „ Schweineschmalz, ausgelas­senes .......

1 „ desgleichen, unausgelaffen

F r u ct) t p r e i fe7

Amtliche Bekanntmachungen.

Zu Nr. K. G. <3681. Gießen am 27. October 1845.

Betreffend: Die Landgestiitsanstalt, nunmehr die Unter­

Städte

(Sem ä5

Walzen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. fl. fr.

Pf. | fl. fr.

Pf. fl. fr.

Pf. fl. Er.

Pf. 1 fl. fr.

Pf. fl. I fr.

Friedberg.....

das Malter

200 13 —

180 10 —

— 7 —

- 4 —

Gießen......

das Malter

200 12 30

200 9 -

165 6 30

— 3 50

— 8 32

— 8 32

Grünberg.....

das Malter

— 13 —

-1.9-

— 6 30

— 3 45

— 11 -

Marburg.....

daS Mött

— 7, 20

— 5 32

— 3 56

— 2 36

_ _

Wetzlar.....

der Scheffel

90 41434

84 3 53

72! __ __

50 1 49

-1--

— — —

suchung der als Beschäler benutzt werdenden

Hengste von Privatpersonen für 18 16.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

1 an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.

In Folge eingelangter höchster Entschließung sodcre ich Sic hiermit auf, denjenigen Personen in Ihren Gemeinden, welche Hengste zum Bedecken von Stuten im Jahr 1846 benutzen und solche der bevorstehenden Untersuchung unterwerfen wollen, bekannt zu machen, daß sie ihre deßfallsige Erklärung schriftlich oder mündlich längstens bis znm 10. d. M. um so gewisser auf meinem Bureau abzngebcn hätten, als sonst auf spätere Anmeldungen keine Rücksicht genommen werden könne, und sie dann hier­orts mit ihren Gesuchen abgewiesen werden müßten. —

_______________________ Prinz. _______________________

Die nachstehenden Mahnungen und Rathschläge in Bezug auf die dicßjährige Kartoffelerndte bru-gk man im Interesse des Publikums hierdurch zur allgemeinen Kcnntuiß.

Gießen den 31. October 1845. Der Großherzogl. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.

Prinz.

fr.

2

i 2

Pf. gemischtes Brod

2

Lth.

Wafferwcck .

Milchbrod .

20

19

pf.l Anm. Die Zu- 21 gaben dürfen in

1

1

aus | Walzen- und j Kornmehl bestehend

2

4

6

6 13 19

7

14

21

1 1

6

18

19

4

8

6

4

8

2

4

6

aus | Gersten - und £ Kornmehl bestehend

Brodtaxe

Pf. ordinäres Brod

Pf- i r

weiter nichts, als inSktfd) von der­selben Gattung bestehen, u. zwar auOoPfd.Fleisch nicht mehralSan- derthalbPfd.u.s. ro. nach Propor. tion,welches aufl Pfd. nichtvöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, @c» raub, wie auch die ganzblutigenund nichtgenießbaren StüekcvomHals, stnd vondcr Zu- gabcgänjlichaus, geschlossen.

3

7

1

1

1

5

44

2

3

fr.

11

9

9

8

11

9

12

16

16

12

8

20

17

15

16

16

Marktpreise

Maas Milch ...... Pfund Butter auch . . . ;

Handkäse.......

Eher Pfund Waizenmehl . . .

" grob geschälte Gerste . " klein geschälte Gerste .