Ausgabe 
1.2.1845
 
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Anwendmig^fin?en^" serteill?n Regulativ's über die Feierabend stunde vom 21. Juli 1836 ihre volle Gießen am 28. Januar 1845.

Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen _______ Prinz.

5) Ein kleines Tintenfaß, ein weißes Sacktuch,

ein buntes Sacktuch und

ein Umschlagtuch

sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau abgegeben worden.

Gießen am 30. Januar 1845.

Edictalladung-

88) Auf eine von dem Kaufmann Carl Fin­ger zu Löhlbach, gegen seine Ehefrau Wilhelmine, geborne Krollpfeifer, auf den Grund der böslichen Verfassung bei dem unterzeichneten Gerichte erhobene Ehescheidungsklage und den von dem Untergerichte desfalls eingeforderten ordnungsmäßigen Bericht, wird die genannte Wilhelmine Finger, geborne Krollpfeifer, hierdurch vorgeladen, um binnen einer Frist von drei Monaten sich so gewiß auf erwähnte Klage durch einen hiesigen bevollmächtigten Ober- gcrichts-Anwalt vernehmen zu lassen, als sonst in ihren Ungehorsam sie der böslichen Verlassung für geständig erachtet, mit ihrer Vernehmlassung aus­geschlossen und weiter w. R. erkannt werden wird.

Marburg am 10. Januar 1845.

Kurfürstliches Obergericht der Provinz Oberhessen, Civilsenat.

Bickell.

Jahres 1845 ist an dem Rathhaus angeheftet. Sollte einer der Betheiligten Ausstellungen gegen den Inhalt dieser Liste vorzubringen haben, so muß dieses innerhalb 14 Tagen, vom 30. d. M. an gerechnet, geschehen.

Im Jahr 1825 geborne junge Leute, die etwa in der Liste nicht ausgenommen sein sollten, haben sich zum Eintrag in dieselbe ebenfalls vor Ablauf von 14 Tagen zu melden. Eine deßfallsige Un­terlassung hat den Nachtheil, daß sie zum Zuerst- marschicren bestimmt werden.

Dann wird auch nochmals zur Kenntniß ge­bracht, daß etwaige Depotansprüche bis zur Ab­nahme der Ortsliste, welche den 13. Februar er­folgt, angczeigt werden müssen, und daß Ver­spätungen den Interessenten leicht nachtheilig wer­den können.

Gießen den 30. Januar 1845.

Der Gr. Hess. Bürgermeister Gg. Reiber.

Besondere Bekanntmachungen.

149) Die seitherige Einrichtung, wonach die Sand- und Lehmzeichen bei der Stadtcinnehmcrei zu erhalten waren, ist dahin abgeändert worden, daß dieselben nunmehr von den Thorschreibern ge­gen Bezahlung der städtischen Abgaben ausgege, ben werden, was mit dem Bemerken znr öffentli­chen Kenntniß gebracht wird, daß die Scheine nur für den Tag gültig sind, für welchen sie aus­gestellt sind, daß solche vor der Abholung des be­treffenden Materials gelöst und den Flurschützen oder sonstigen Aufsehern auf Verlangen vorg, zeigt werden müssen.

Die Scheine sind alsdann von dem Fuhrmann an demjenigen Thor abzngeben, wo ein- oder zuerst vorbeigefahren wird.

Gießen den 30. Januar 1845.

Der Großb. Hess. Bürgermeister Gg. Reiber.

150) Die Liste der Conscriptionspflichtigen des

Versteigerungen.

151) Versteigerung von Glaserarbeiten. Samstag den 8. Februar, Vormittags um 11 Uhr,

soll auf dem Büreau des Unterzeichneten die An­fertigung der zu dem neuen Pfarrhaus zu Stein­bach erforderlichen

Fenster, veranschlagt zu . 304 fl. 22 fr., wenigstfordernd versteigert werden.

Der Voranschlag, die Verstsigerungsbediu- gung und Zeichnung liegen zur Einsicht den Steig, liebhabcr auf erwähntem Büreau offen.

Gießen den 30. Januar 1845.

Ter Gr. Hess. Proviuzialbaumeister Müller.

144) Mittwoch den 12. Februar, von Vormittags 9 Uhr und Nachmittags 2 Ubr au, werden diejenigen Objecte, welche wegen rückstän-