Ausgabe 
1.1.1845
 
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dert sind, ohne daß deren Aufenthaltsort be- kannt ist, bei Gelegenheit meiner Anfforde- rung, mir das gezahlte Kaufgeld versproche- nermaßen gerichtlich löschen zu lasten, oder eine löschungsfäbige Quittung über dasselbe auszustellen, geweigert, dies zu thnn.

Da ich indessen die gekauften Grundstücke gern frei von der auf denselben wegen des ,Kaufgeldes haftenbeit Hypothek haben möchte ',unb die Verklagten zur Ausstellung einer- schungsfähigen Quittung rechtlich verbunden sind; so sehe ich mich unter diesen Umständen genöthiget, zu klagen und Kurfürstliches Land- gericht durch den in Anlage B zum Prozeß legitimirten Anwalt gehorsamst zu bitten:

den Verklagten mittelst öffentlicher La- dung aufzugeben, daß dieselben mir die in der Klage erwähnte Hypothek binnen kurzer Frist löschen lassen oder doch we- nigstens eine löschungsfähige Quittung über das gezahlte Kaufgeld ausstellen, und zwar bei Meidung, daß die gencht- liehe Löschung der Hypothek auf meinen Antrag verfügt werde; ref. exp , angebracht hat, und hierauf Termin zur Verhand­lung der Sache auf den 4. März 1845 anberaumt worden ist, so wird dieß den Verklagten mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß ih­nen die ferneren in der Sache während ihrer Ab­wesenheit ergehenden Verfügungen nur durch An­schlag im Gerichtslocale werden bekannt gemacht werden.

Hersfeld am 7. December 1844.

Kurfürstliches Landgericht.

Bechtel.

vdt. Meier.

tag, Mittwochs, Zahlungen angenommen und geleistet werden können, indem an allen übrigen Wochentagen die Kasse geschlossen ist.

Zugleich muß ich die hiesigen Einwohner darauf aufmerksam machen, daß sie sich an den bestimmten Geschäftstagen des

Morgens von 8 bis 10 Uhr einfinden wollen, weil später der Andrang aus­wärtiger Zinsenempsänger zu groß wird und diese alsdann vorzugsweise befördert werden müssen.

Die Herrn Bürgermeister werden ersucht, diese Bekanntmachung in ihren Gemeinden zu ver­öffentlichen.

Gießen den 5. December 1844.

Der Rechner der Spar- und Leihkasse. Kehr.

Versteigerungen.

9) Donnerstag den 2. Januar, Vormittags 10 Uhr, sollen die im Jahr 1845 vorkommenden Taglöb- nerarbeiten, sowie die Reinigung der Straßen und öffentlichen Plätze an die Wenigstsordernden ver­steigert werden.

Gießen den 30. Dezember 1844.

Der Gr. Hess. Bürgermeister Gg. Reiber.

2183) Versteigerung der Arbeiten zur Reparatur der Kirche in Allen- dorf a. d. Lahn, Kreises Gießen.

Freitag den 3. Januar 1845, Vormittags 10 Uhr, sollen in dem Schullocal zu Allendors a. d. Lahn die zur Reparatur der Kirche daselbst erforderlichen

Besondere Bekanntmachung.

2079) Da wegen der auf Mittwoch den 25. December 1844 und Mittwoch den 1. Januar 1845 fallenden Feiertage, diese beiden Geschäfts­tage für die Sparkasse - Verwaltung wegfallen; die Arbeiten aber wegen Bezahlung der Zinsen, welche für das Jahr 1844 fällig geworden sind, sowie durch die Einlagen, welche im Monat December bei der Sparkasse gemacht werden, sich sehr ver­mehren, so werden folgende ausserordentliche Ge­schäftstage anberaumt und zwar

Vormittags von 8 bis 12 Uhr:

1) Freitag der 3. Januar 1845,

2) Samstag der 4.

Die Interessenten, welche ans der Sparkasse Zinsen zu empfangen oder dahin Zahlungen zu leisten haben, werden daher aufgefordert, an diesen ausserordentlichen Geschäftstagen sich einzufinden, weil später nur an dem gewöhnlichen Geschäfts-

Arbeiten, als:

1) Maurerarbeit, veranschlagt zu 659 fl. 43 h.

H

ff

35

498

396

139

148

116

218

Zimmerarbeit, Dachdeckerarbeitz Sehreinerarbeit, Schlofferarbeit, Glaserarbeit,

2)

3)

4)

5)

6)

7)

2

26

40

25

Weißbinderarbeit, öffentlich an die Wenigstsordernden versteigert wer­

den.

Indem man dieses hierdurch zur öffentlichen Kemttniß bringt, wird zugleich bemerkt, daß die Riffe, Voranschläge und Versteigerungsbedingungen in dem Bürean des Unterzeichneten zur Einsicht offen liegen.

Gießen den 20. December 1844.

Der Gr. Hess. Provinzialbanmeister

Müller.

3) Freitag den 3. Januar 1845, Morgens 9 Uhr,