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Besondere Bekanntmachungen.
455) Forderungen an den Nackläß des kürzlich dahier verstorbenen Friedrich Langsdorf aus Leihgestern sind binnen 4 Wochen dahier geltend
zu machen, indem sie sonst bei der Vertheilung desselben nicht beachtet werden können.
Gießen am 13. März 1844.
Gr. Hess. Landgericht das. Ploch.
Die Ablösung der auf dem ehemaligen Hof- gelande in Gießer Gemarkung haftenden Zehntpfennigs - Abgabe.
Der Großh. Rentamtmann, Schneider.
Im Interesse der Besitzer der mit dieser Abgabe belasteten Grundstücke, hat die Gr. Oberfinanz- kammer den Unterzeichneten beauftragt, nochmals den Versuch zu machen, ob sich Erstere freiwillig dazu verstehen, statt dieser Abgabe einen jährlichen ständigen Zins zu übernehmen und denselben alsbald in dem gesetzlichen Preis von 18 fr. für eins abzukaufen, wodurch jedes mit der Zehntpfennigs-Abgabe belastete Grundstück von derselben, auf immer befreit sein würde. Der zur Regulirung des jährlichen. Zinses angenommene Maasstab und die Abkaufssumme für diesen, ist so äußerst billig, daß sie nicht mehr als etwa den 3. Theil von dem ausmacht, was in einem einzigen Verkaufsfall an Zcbntpsennig zu entrichten sein würde. Ich habe ein .Register ausgestellt, woraus sich jeder Besitzer von der chm betreffenden unbedeutenden Ablösungssumme überzeugen und seine Erklärung, ob er sich zur Ablösung freiwillig verstehen will, cinschreiben kann ES ist mir auch aufgegcben die sämmtlichen Besitzer des Hos- qeländes zur Einsichtsnahme dieses Registers aufzufordern resp. es denselben vorzulegen, was nicht allem inic dieser Bekanntmachung erreicht werden soll, da jeder Betheiligte noch einen besonderen. Abdruck erhält um seine Erklärung darauf abgeben zu können. Wenn 6 Wochen nachher eine Zustimmung zu der freiwilligen Ablösung nicht erfolgt, so müßte angenommen werden, daß der betreffende Besitzer darauf einzugehen ch) 8^chö^m mel,v anf t>,e Zustimmung aller Bctheiligten, weil in dem Falle, wenn der abermalige Versuch einer freiwilligen Ablösung vergeblich sein sollte die Entscheidung deS Großh. Administratiö-Instiz-Hofs nach Maasgabe des Artikel 9 lit. b. des Allerhöchsten Gesetzes vom 27.Iuny 4 836 bezüglich der zwangsweisen Ablösung der fraglichen Abgabe, höheren Orts provocirt werden wird. ScklieKlick alaube ich auch nicht unbemerkt lassen zu dürfen, daß die mit einer zwangsweisen Ablegung verbundenen Kosten, die dermalen äuf.422fl 13%fr. für alle Bethciligte, deren es 106 sind, berechnete Ablösungssumme nicht unbeträchtlich erhöhen könnten und dic>e Kosten nach gesetzlichen Bestimmungen von den Pflichtigen getragen werden müßten.
Gießen am 28. März 1844.
Versteigerungen.
Ordn - Flächeninhalt Nr.
301) Montag den 15. April, Nachmittags 2 Ubr, tollen auf dabiesigem Ratbhaus nachbenannle, den Erben des Bürgers und Fuhrmanns Johann Phl- livv Roll dahier, zustehende Immobilien öffentlich meistbietend, wegen Erbvertheilung, versteigert werden: Ordn.- Flächeninhalt
nr- 26 Klst. -Rth. % Wohnhaus, % Scheuer mit Stallung, Grund und % Hofraum auf dem Reir chensanv, neben Heinrich Wenzel;
aa - 13 „ Grabaarten bei der Hofraithe 2) 7 ir Kl., 13 kr. abgel. Grdrte.;
3) 229Klstr. 69Rch. Acker auf dem Hadergrabcn, neben Cbristian Löber, 1 ff. 22% fr. abg. Grdrte., 3r Kl.;
4) 118 „ 35 „ Acker auf der großen Weid, neben Joh. Phil. Okel jun., % 2r, % 3r Kl., zfrei, 52 kr. abg. Grdrte., mit Klee;
5) 417 „ 120 „ Acker am Schwarzacker, neben Phil. Möhl, Andr. Konrads Sohn, % 3r, % 4r Kl., zfrei, mit Korn besäet;
6) 254 „ 73 „ Acker am Barresgraben, neben Jacob Weller zu Kleinlinden, 4r, % 5r Kl., y. •


