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§. 7.
yort einaebracht werdenden Backer-Maaren ist, ohne Unterschied der Qualität des Brodcs, von drei Pfund y. fr. Octroi zu entrichten. Das Zwischcngewicht von einem bis zu drei Pfund wird zedcsmal für brct volle Pfund in Ansatz gebracht, der Betrag von weniger als einem Pfund aber mcht gerechnet.
Diejenigen, welche Fleisch - oder Bäcker - Maaren heimlich einbringen, oder den Bestimmungen sul> b. tcö §. 2. zuwidcrbandeln, verfallen in die auf die Defraudation des Octrois durch das Octroi- Reglement vom 21. Juli 1843 festgesetzten Strafen.^
Das Einbringen von Metzger- und Backer-Maaren ohne vorherige Bestellung, sowie das Hau- stren oder Feilbalten damit, ist bei 5 Gulden Geldstrafe und Confiscation der Maare zum Besten der Armen verboten.
Gießen am
22. October 1844.
Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. Prinz.
Zu Nr. K. G. 13340. Gießen am 25. Oktober 1844.
Betreffend: Die Abhaltung eines Vieh- und Krämermarktes i» Grünberg.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
an
sammtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Ich beauftrage Sie hierdurch, in Ihren Gemeinden ortsüblich bekannt machen zu lassen, daß Donnerstag den T November I. I.
ein nochmaliger Vieh- und Krämermarkt in Grünberg abgchalten werden wird.
P r i n 'z.
30) Ein Messer und
ein Geldbeutel mit einigem Gelde
sind dahier gesunden und auf Gr. Polizeibüreau abgegeben worden. Gießen am 24 October 1’844.
Besondere Bekanntmachung.
1760) Oeffentliche Aufforderung.
Der Melchior Schneider I. von Miescck beabsichtigt, die nachstebenden Immobilien,:
iß-4 2- 204lHKlftr. Acker auf dem Hohen
stein, an Philipp Balser, Melchior S. sen.;
29 9 i 218lüKlftr. Acker in denSandackern, anZohs.Malther,Zohs.
S.;
ast ii L82lHKlftr. Acker auf dem Ruppen- strauch, an Johs.Haas;
,5g 4.4 209lHKlftr. Acker im neuen Garten,
1 * an Johs Reuter jun.,
Zohs. S.;
y jj- 126OlKlftr. Acker Hinterm Haag, an Melchior Volzel;
s»6 ,?j>t 334lüKlftr. Acker im Scllnberg, an Friedrich Koch;
33,9 44 282lHKlstr. Miese an den Ochsen-
Miesen , an Werner Schäfer zu Annerod;
4i _ 244mKlftr. Acker, zehntf., stößt auf die Marburger Straße, an Zohs. Krailing, B. S. I. zu Wieseck;
unter seine Kinder zu vertheilcn, kann jedoch die zur Bestätigung der Tkeilzettel erforderlichen Erwerbsurkunden nicht beibringen. Es werden daher alle Diejenigen, welche auf die benannten Immobilen Ansprüche erheben zu können glauben, aufgefordcrt, solche um so gewisser innerhalb 8 Wochen, von dem ersten Erscheinen dieser Bekanntmachung in , den öffentlichen Blättern an gerechnet, dahier anzuzeigen, als sonst die Theilzettel bestätigt werden würden.
Gießen am 14. October 1844.
Gr. Hess. Landgericht. Ploch.
Hierzu zwei Beilagen.


