Anzeigeblatt
fnr -je Stadt und den Kreis Gießen.
M 86. Samstag den 26. Dctober. 18^4.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 26.Octbr bis 2. Novbr. 1844.
Fleischt axe.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . •
1 „ Kuhfleisch......
t „ Rindfleisch.....
1 „ Kalbfleisch .....
i ,, Schweinefleisch . . . .
1 „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Wurst von pur Schweinen , 1 „ Bratwurst.....
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch .
1 „ Rindsfett ......
1 „ Hammelsfett.....
1 „ Schweineschinalz, ausgelassenes .......
1 „ desgleichen, unausgelaffen
kr.
11
9
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8
n
9
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pf.
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2
Anm. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestehen, u.iwar aufioPfd.Fleisch nicht mchralsan- dcrthalbPfd.u.s. w. nach Proper, tien,welches aufi Pfd. nichtpöllig 5 Loth ausmacht. Kopfe, Füße, Gc- raub.wieauchdic ganiblutigcnund nichtgcnießbaren StückcoomHalS, find »ondcr Zu- gäbe gänilich ausgeschlossen.
Brodtaxe.
2 Pf. ordinäres Brod flUd Gasten- und
* " " " j Körnmehl bestehend ।
2 Pf. gemischtes Brod > mi , Walzen- und
4 " " " i 4 Kornmehl bestehend
6 >f ff >f »
6 Lth. 2 Qt. Wafferweck .
5 i> i n Milchbrod .
Marktpreise.
1 Maas Milch...........
1 Pfund Butter..........
auch.........
3 Handkäse............
4 Eher.............
1 Pfund Waizenmehl ........
1 u grob geschälte Gerste......
1 » klein geschälte Gerste......
er.
4
9
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5
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15
1
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8
pf.
2
2
1 1 it
Frucht preise.
Städte
G em äs
Waizcn
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Friedberg.....
Gießen......
Grimberg . • • • •
Marburg am 30. Septbr.
Wetzlar am 25. October.
das Malter das Malter das Malter das Mött der Scheffel
Pf 20 20
9
lfl-
0 8
0 8
- 7
- 6
0 3
kr.
30
30 49J ; 901
Pf. 180 200
fl. 1 kr.
6) -
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6) -
5] 4| 2)501
W
165
fl.
4
4
4
3
2
kr.
40
30
30
30
6-1
Pst
fl.
3
2
3
2
kr,
55
30
31
-
Pf.
5
5
kr.
20
'pst
st.
5
kr.
20
Amtliche Bekanntmachungen.
u K. G. 13066. , ©tefen am 19. October 1844.
Betreffend: Die sorgfältige Behandlung der Obstbaume.
Betreffend Großherzogllch Hessische ,
Kreisrath deö Kreiseö Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Bei verschiedenen Gelegenheiten, namentlich bei den Rundreisen, habe rch wahrgenommen, daß die Gemeinde-Obstbaum-Pflanzungen, obgleich viele der Gr. Bürgermeister wegen ihrer sorgsamen Bc- mLbunaen und Beförderung derselben Lob verdienen und dieses ihnen auch zu erkennen gegeben worde» ist, doch nicht überall mit derjenigen Aufmerksamkeit gepflegt werden, welche allein einen gedeihlichen Eifola verspricht und die Befürchtung vor vergeblicher Muhe und Kostenaufwand beseitigt.
3d) fitibc miet) daher veranlaßt, Ihnen folgende, mehrmals schon m der landwirthschaftüchen Zeitschrift empfohlene, Vorschriften zur Behandluug der Baume — und Pflanzungen zur genauen Rach- achtima bekannt zu machen, wobei ich bemerke, daß zwar die Hauptpflegezeit m das Fruhzahr fallt, manch? der unten bezeichneten Verrichtungen aber hauptsächlich tm Herbste vorgenommen werden muffen.


