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des Mdstrafgesetzes verpönt.
Anstrich der von Moos und Rinde gereinigten Baume mit einer Mischung von 4 Meilen gelöschtem Kalk, 1 Theil Asche und 1 Theil Lehm, aufgelößt in Zauche — welcher Anstrich Moose, Flechten rc. nicht aufkommen laßt und dem Stamme eine gesunde glatte Rinde zieht.
Erneuerung der etwa abgcgangenen Bänder der jungen Bäume, am besten von Weiden mit einer Unterlage von seinen Holzreiser — nicht von Stroh, Moos und dergleichen, welche nur, zum Nachtheil des Baumes, die Feuchtigkeit erhalten; und endlich
der Baumstickel- und Stangen selbst, sowie Einbinden des Baumes, am besten m Dörner, zur Abhaltung der Haasen, Schaafe rc. nicht in Stroh, da dieses jene nur noch mehr herbeilockt.
Hier füge ich hinzu, daß die Gr. Bürgermeister zeitig nachzuseben haben, ob den gepflanzten jun- qeit Bäumen die nöthigen Stangen nicht feisten und daß für den alsbaldigen Ersatz zu jeder Zelt gesorgt werden muß. Die Privatgrund - Besitzer, auf deren Grundstücke an öffentlichen Wegen Bäume gepflanzt worden sind, müssen zur gleichbaldigen Ersatz etwa fehlender Stangen ange-
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9) Entfernung der auf der Krone sich etwa findenden Schmarotzer-Pflanzen, namentlich der Mistel, da diese dem Baume, je länger, desto mehr Säfte entzieht und am Ende dessen Abmagerung ^^Diese ^Misteln lohnen reichlich die Mühe des Abnehmens, indem sie, als viele Schleimtheile enthaltend, ein gutes Futter für Milchvieh abgeben;
10) Ausgraben, Umhacken, Auflockern und Düngen des Bodens um die Bäume herum, im Herbste, Winter und Frühjahr, wobei Galle, Zauche, Blut rc. bei feuchtem Wetter aufgebracht, gute
kalten werden. „ t , , .
Ausqegaugene oder ganz krüppelhaft gewordene Baume sind im Herbste oder Fruhzahr unter Verfüllung der ziemlich weit und tief auszugrabenden Baumlöcher mit frischer guter Erde pünktlich nachzu- vflanren, wobei ich Ihnen bemerke, daß die oben bezeichneten Privat-Grundbcsitzer, wie zur ersten Anpflanzung, so zur Nachpflanzung der auf ihre Grundstücke an Wegen gesetzten Bäume nöthigeufalls rwanasweife angehalten werden können, weshalb Sie mir allenfallsige Remtenz anzeigen wollen. 9 Sie werden diese Vorschriften beachten und, wie ich erwarte, um so lieber befolgen, als Sie sicherlich die großen ökonomischen Vortheile, welche die verständige Obstbanmzucht den Gemeinden und Pri- vaten bietet, einsehen und auch davon überzeugt sind, daß noch gar Vieles zu thun ist und eine viel- jährme consequente Mühewaltung dazu gehört, um die Obstbanmzucht in den Gemeinden des Kreises Gießen zu dem Flor und Ertrag zu erheben, dessen Herbeiführung der im Allgemeinen dankbare Boden
Di/ angestellten Obstbaumwärter haben Sie nach dem Inhalte dieses Ansschreibens gehörig zn in- struiren, und zu dem Ende ihnen ein Eremplar zu behändigen, auch den Inhalt des Ausschreibens auf übliche Weise, gelegentlich der Verordnungs-Publikationen, Ihren Gemeinde-Angehörigen znr speciellen Kenntniß zu bringen. , „ . . „
Schließlich empfehle ich Ihnen außerdem noch obigen Vorschriften auch durch die geeigneten Be- lehnmqen und Ermahnungen bei den Privaten immer mehr Eingang verschaffen zu suchen und insbesondere dahin zu wirken, daß die überall, namentlich in der nächsten Umgebung der Orte sichtbare, so höchst schädliche, Gewohnheit, in den Gärten die Obstbäume zu einem förmlichen Walde heranwachsen zu lassen, wodurch sowohl die Bäume selbst ein schmächtiges krankhaftes Aussehen erhalten, als auch der Obstertrag geringer und werthloser wird und für den Grundbesitzer ein namhafter Theil des Unternutzens verloren gebt — nach nnd nach verfchwindet.
Je sorgsamer und verständiger Sie Ihre Gemeinde-Baumpflanzungen behandeln, desto eher wird es Ihnen gelingen, auch die Privaten zu besserer Behandlung ihrer Obstbäume zu ermuntern, indem Beispiel und Erfahrung eine viel kräftigere Einwirkung erzeugen, wie alle Belehrungen nud Ermahnungen. — Prinz.
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<>n der Unterlassung dieser Vorschrift fehlen die meisten Gr.Bürgermeister und doch ist die jährliche Befolgung derselben zum Gedeihen der Obstbäume unumgänglich nothwendig, an und für sich sowohl, als weil dadurch außerdem auch noch die Tödtung der Puppen von Schmetterlingen und andern Znseclen, sowie die Reinigung des Bodens von Unkräutern, bewirkt wird. Bei dem Umackern und Graben von Aeckern, auf welche Obstbäume gestanzt sind, ist hauptsächlich daraus zu achten, daß durch die Pflugschaar, Egge oder den Spaten die Wurzeln der Bäume nicht verletzt werden, und beiläufig sei hier bemerkt, daß nach bekannten Erfahrungen, der Frnchtbau auf mit Obstbäumen bepflanzten Aeckern den Bäumen von großem Nachtheile, daher derselbe möglichst zu vermeiden ist. —
Sorgfältige Entfernung der Raupennester und Raupeueyer; eine Versäumniß darin ist un Art. 80.


