Anzeigeblatt
für die Stadt und den Kreis Gießen.
EZZ. 8Ä. Mittwoch den 23. vctober. 18TÄ.
«„firtlt des Großh Hess. Negierungsblattes Nr. 30. vom 18 October 1844.
Jusammenstellunq der Ergebnisse der Staatsschulden-Tilgungs-Kasse-Rechnung für 1842; 2) Be.anntmachung
die EinÄmq derReitpost von Frankfurt a. M nach Heidelberg nnd^die Herstellung einer so chen von Heidelberg nach Frankfurt a M. betr.; — 3) Bekanntmachung, den Post-Cours zwischen Gießen, Biedenkopf, Battenberg, Arnsberg, und Lasphe betr.; — 4) Nebersicht der für das Jahr 1844 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedurfmffe der israelitischen Religionsgemeinden im Kreise Biedenkopf; — 5) Berzeichniß rechtskräftig gewordener , durch das Gr. Regierungsblatt bekannt zu machender Straferkenntniffe; — 6) Ordensverleihungen; — ’
thMina der Preismedaillen in dem philologischen Seminar zu Gießen betr.; — 8) Dlenstnachrlchten, — 9) Charaeter- Verleihungen; - ly) Dienstentlassungen; - 11) Versetzung in den Ruhestand; - 12) Concurrenzeroffnung; - 13) Sterbsälle; — 14) Berichtigung ----
Amtliche Bekanntmachung.
Zu JV5 K. G. 13066. Gießen am 19. October 1844.
Betreffend: Die sorgfältige Behandlung der Obstbaume.
Der GroßherzogNch Hessische
Kreisrath des Kreises Gleßen
a n
5)
3)
4)
1)
2)
6)
7)
8)
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Bei verschiedenen Gelegenheiten, namentlich bei den Rundreisen, habe ich wahrgenommen, daß die Gemeinde-Obstbaum-Pflanzungen, obgleich viele der Gr. Bürgermeister wegen ihrer sorgsamen Bemühungen und Beförderung derselben Lob verdienen und dieses ihnen auch zu erkennen gegeben worden iss dock nicht überall mit derjenigen Aufmerksamkeit gepflegt worden, welche allein euren gedeihlichen Grssola verspricht und die Befürchtung vor vergeblicher Mübe und Kostenaufwand beseitigt.
v Ach stchde mich daher veranlaßt, Ihnen folgende, mehrmals schon m der landwirthschaftlichen Zeitschrift empfohlene, Vorschriften zur Behandlung der Bäume -und Pflanzungen zur genauen Nach- achtung bekannt zu machen, wobei ich bemerke, daß zwar die Hauptpflcgezett in das Frubzahr fallt, manche der unten bezeichneten Verrichtungen aber hauptsächlich im Herbste vorgenommen werden muffen.
Zur orduunqsmäßigen Behandlung der Obstbäume ist ncmlich erforderlich:
die Abnahme aller solcher Aeste, welche zu nahe auf einander stehen, die Krone dadurch zu sehr verdichten, den Zutritt von Luft und Wärme hindern oder flch selbst durch Reiben beschädigen; die Entfernung kranker, erfrorener oder trockener Aeste, indem dadurch nicht selten ein ^heil des Saftes nutzlos verloren geht, jedenfalls aber das schöne Aussehen eines sonst gesunden Baumes gestört wird; desgleichen , , . , . .
aller zu tief herab, oder zu weit in die Straßen und Felder überhängenden, demnach zu viel Schatten gebender, deßhalb für Felder und Wege schädlichen oder der Passage hinderlichen Aeste; ebenso der sog. Wafferschosse, oder derjenigen Triebe, welche aus dem älteren Holze senkrecht rn die Hohe schießen und dem Baume einen Theil der Säfte auf Kosten der eigentlichen Aeste entziehen, insofern es nicht Wafferschosse sind, die zum Ersätze krankhafter Aeste, also zur Verjungung des Baumes, manchmal auch erwünscht sein können; ,
Entfernung aller Wurzel-Ausschläge, wenn man sic anders nicht, wie die der
Fortpflanzung verwenden will, in welchem Falle cs aber rattflich ist, nicht zu viele Wurzel-Ausschläge neben einander stehen zu lassen; desgleichen . . .....
astcs Moses durch Abreiben oder Abwaschen des Baumes, da cs nur die Feuchtigkeit an demselben unterhält, Znsecten rc. nun Aufenthalt dient; aus demselben Grunde
Entfernung der abgestorbenen Rinde, als das für ein lebhaftes Wachsthum so nothige Aus- dünstungs- wie Einsaugungs-Vermögen des Baumes nur hemmend;
Vertilgung des Frostnachtschmctterlings nach den in JV5 38. der landwirthschaftlichen Zeitschrift vom 21. September 1813 enthaltenen Regeln;


