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stieres Mittel zur Vertilgung der genannten Pflanze, wenn dasselbe mehrere Jahre hintereinander fortgesetzt wird, zur Anwendung empfohlen worden ist.
Auf den Gemeindewiesen ist auch in diesem Jahre, sobald die Pflanzen die erforderliche Stärke erlangt haben, was gewöhnlich zu Anfang oder in der Mitte des Monats Mai der Fall ist, das Ausrupfen derselben auf Gemeindekosten zu bewerkstelligen, die Privatwiesenbesttzer aber werden Sie, wie früher, so auch jetzt wieder zur Vertilgung der Pflanzen auf ihren Wiesen zu ermuntern und ru veranlassen suchen. 3
______ __ ___ Prinz. ______ _____
Bekanntma chnng
die Ausführung des Wiesencultur-Gesetzes betreffend.
We ^urw'zwa Gemarkung gelegene und durch Warnungspfähle noch besonders bezeichnete
1) der Weg hinter dem sogenannten Wallbrunncn,
2) ein solcher an der Wieseck hin,
3) der sog. Grüningerpfad,
4) der Erdkauterweg
dürfen in Zukunft nur von den dort Begüterten und von diesen nur nach Massgabe der deshalb bestehenden Vorschriften benutzt werden.
Jeder, welcher hiernach unbefugterwrisc einen der gedachten Wege betritt, wird mit 30 fr., der darüber reitet, mit 1 fl. 30 fr. und der darüber fährt oder Vieh treibt, mit 5 fl. Strafe für jeden einzelnen Fall belegt; was unter dem Ansügen hierdurch veröffentlicht wird, daß Zahlunqsunfähiae die angedrohte Strafe mit entsprechendem Arrest verbüßen sollen.
Gießen am 15. April 1844.
Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.
________________________________ P r t n z.
Die Garten- und Feldbesitzer der hiesigen Gemarkung werden hierdurch aüfgefordert, bis zum 6tcn nächsten Monats ihre Hecken, namentlich an den Wegen, gehörig zu beschneiden und diejenigen, welche über 5 Fuß hoch sind, bis auf diese Höhe abzunehmcn, widrigenfalls die Säumigen in die aeselzliche Strafe von 1 fl. 30 fr. verfallen. 7
Gießen am 19. April 1844.
Der Großh. Hess.^Kreisrath des Kreises Gießen.
12) Eine Brieftasche, ' ' '
ein Messer und
eine kleine Medaille
sind gefunden und auf Gr. Polizcibüreau abgegeben worden.
Gießen am 18. April 1844.
Besondere Bekanntmachungen.
479) Zur Verbesserung des Wiesengrundes an der Wieseck von der s. g. Gänsmühle (in Wiesecker Gemarkung) an bis zur Brücke am Scltersthor, dessen Ertrags-Erhöhung und Entsumpfung, Theils durch Schutz der Wiesen gegen unfreiwillige Neber- fluthungen vermittelst Rectificirung des Wieseckbettes auf Kosten der Gemeinde Gießen und Wieseck, Theils durch Bewässerungs- und Entwässernngs - Anlagen auf Kosten der bctheiligten Wieseubesitzer, ist ein Plan entworfen worden, welcher baldmöglichst in Ausführung gebracht werden soll.
In Gemäßheit der Bestimmungen des Wieseu- cultur-Gesetzes werden hierdurch in Auftrag des Gr. Kreisraths sämmtliche hiesige Grundbesitzer int Wieseckgrunde, Gießer und Wiesecker Gemarkung,
hiervon mit dem Anfügen in Keuntniß gesetzt, daß der Wiesenverbessernngs-Plan mit Anlagen 6 Wochen laug auf hiesigem Bürgermeisterei-Büreau zur Einsicht offen liegt, Termin zur Erklärung über die Zustimmung zur Ausführung des Plans auf
Montag den 22. April l. I.,
festgesetzt und hinsichtlich derjenigen Wiesenbesitzer, welche an dem genannten Tage nicht abstimmen, angenommen werden wird, daß dieselben zur Ausführung des Plans einwilligen.
Gießen den 1. April 1844.
Der Gr. Bürgermeister der Stadt Gießen. Gg. Reiber.
595) Jost Ulm, Wittwer, — so wie Johann Kraft, ebenfalls Wittwer, und dessen Sohu Georg Kraft von Dutenhofen beabsichtigen, nach Amerika auszuwaudern.


