Anzcigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. J|ß Z2. Samstag den 20. April. ISO.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 20. bis 27. April 1844.
Fleischt axe.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . .
1 „ Kuhfleisch
1 „ Rindfleisch
1 „ Kalbfleisch
1 „ Schweinefleisch ....
1 „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Wurst von pur Schweinen ,
1 „ Bratwurst
1 - „ Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch .
1 „ Rindsfett
1 „ Hammelsfett
1 „ Schweineschmalz, ausgelassenes .......
1 „ desgleichen, unausgelassen
fr.
ps
«nm. Die Zu-
12
2
gaben dürfen in
10
2
weiter nichts, als
10
2
in Fleisch von der-
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selbe» Gattung
12
bestellen, u. zwar
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14
16
2
—
aufwPfd.Fleisch nicht mcbralsan- dcrthaldPfd.u.s,
w. nach Propor.
18
tion.wclcheSaufl
24
Pfd. nichtoöllig S
20
Lot» ausmacht.
16
Köpfe, Füße, Gc-
16
raub, wie auch die
ganz blutigen und
22
nichtgcnicßbarrn
20
—
Stücke vom Hals, sind von der Zu-
gäbe gänzlich ausgeschlossen.
Brodtax e.
2 Pf. ordinäres Brod, ^s z Gersten-und c " " " i j Kornmehl bestehend
o // // tf J
pf- gemischtes Brod t Kaizen, und
g " " " \ i Kornmehl bestehend
" 5 Lth. 1 Qt'. Wafferweck .
4 n 2 " Diilchbrod
Marktpreise.
1 Maas Milch .........
1 Pfund Butter........
auch
5 Handkäse...........
5 Eper . .
1 Pfund Waizenmehl .......
1 » grob geschälte Gerste
1 ii klein geschälte Gerste
fr.
6
12
18
Pf.
1
2
3
7 14
21 1
6 17
18
8
4
5
4
8
2
Fruchtpreise.
Amtliche Bekanntmachungen.
Zu St. G. 5344. Gießen den 16. April 1844.
Städte
G e m ä ö
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. 1 ff. 1 fr.
Pf. fl- fr-
Pf. fl. fr.
Pf fl. fr-
Pf. fl- fr.
Pf. fl. fr.
^ttcbbctd.....
das Malter
200 11! -
190 7 55
— 6 -
— 3 40
— — —
— — ——
Gießen......
das Malter
200 10 10
200 8 —
165 6 -
- 3 40
— 6 24
- 6 24
Grünbcrg.....
das Malter
— 11! —
- 8 —
— 6 20
— 3 30
- 8 -
— — —
Marburg am 6. April.
das Mött
— 8i 3
— 5 57
— 4 40
— 2 13
— — —
— —
Wetzlar am 13. April.
der Scheffel
90 4 40
84 3 43
72 2 42
50 1 29
Betreffend: Die Verminderung der Herbstzeitlose.
Der Großherzoglich Hessische
Kreis rath des Kreises Gießen a n sämmtliche Großh. Bürgermeister des Kreises Gießen.
Auch in diesem Frühjahre erscheint auf den Wiesen die deren Cnltur und im Gebrauche zur 93tcb» fütterung so höchst schädliche Herbstzeitlose wiederum in großer Menge; ich verweise Sie deshalb auf die Bestimmungen meines Ausschreibens vom 9. Mai vorigen Jahres, worin das Ausziehen der Pflanzen mit dem ganzen Schaft bei feuchtem Boden als ein ersahrungsmäßig ziemlich


