Ausgabe 
20.4.1844
 
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Anzcigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. J|ß Z2. Samstag den 20. April. ISO.

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 20. bis 27. April 1844.

Fleischt axe.

1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . .

1 Kuhfleisch

1 Rindfleisch

1 Kalbfleisch

1 Schweinefleisch ....

1 Hammelfleisch gemästet .

1 Wurst von pur Schweinen ,

1 Bratwurst

1 - Schwartemagen . . .

1 geräucherter Speck . . .

1 Schinken und Dörrfleisch .

1 Rindsfett

1 Hammelsfett

1 Schweineschmalz, ausgelas­senes .......

1 desgleichen, unausgelassen

fr.

ps

«nm. Die Zu-

12

2

gaben dürfen in

10

2

weiter nichts, als

10

2

in Fleisch von der-

8

selbe» Gattung

12

bestellen, u. zwar

14

16

2

aufwPfd.Fleisch nicht mcbralsan- dcrthaldPfd.u.s,

w. nach Propor.

18

tion.wclcheSaufl

24

Pfd. nichtoöllig S

20

Lot» ausmacht.

16

Köpfe, Füße, Gc-

16

raub, wie auch die

ganz blutigen und

22

nichtgcnicßbarrn

20

Stücke vom Hals, sind von der Zu-

gäbe gänzlich aus­geschlossen.

Brodtax e.

2 Pf. ordinäres Brod, ^s z Gersten-und c " " " i j Kornmehl bestehend

o // // tf J

pf- gemischtes Brod t Kaizen, und

g " " " \ i Kornmehl bestehend

" 5 Lth. 1 Qt'. Wafferweck .

4 n 2 " Diilchbrod

Marktpreise.

1 Maas Milch .........

1 Pfund Butter........

auch

5 Handkäse...........

5 Eper . .

1 Pfund Waizenmehl .......

1 » grob geschälte Gerste

1 ii klein geschälte Gerste

fr.

6

12

18

Pf.

1

2

3

7 14

21 1

6 17

18

8

4

5

4

8

2

Fruchtpreise.

Amtliche Bekanntmachungen.

Zu St. G. 5344. Gießen den 16. April 1844.

Städte

G e m ä ö

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. 1 ff. 1 fr.

Pf. fl- fr-

Pf. fl. fr.

Pf fl. fr-

Pf. fl- fr.

Pf. fl. fr.

^ttcbbctd.....

das Malter

200 11! -

190 7 55

6 -

3 40

Gießen......

das Malter

200 10 10

200 8

165 6 -

- 3 40

6 24

- 6 24

Grünbcrg.....

das Malter

11!

- 8

6 20

3 30

- 8 -

Marburg am 6. April.

das Mött

8i 3

5 57

4 40

2 13

Wetzlar am 13. April.

der Scheffel

90 4 40

84 3 43

72 2 42

50 1 29

Betreffend: Die Verminderung der Herbstzeitlose.

Der Großherzoglich Hessische

Kreis rath des Kreises Gießen a n sämmtliche Großh. Bürgermeister des Kreises Gießen.

Auch in diesem Frühjahre erscheint auf den Wiesen die deren Cnltur und im Gebrauche zur 93tcb» fütterung so höchst schädliche Herbstzeitlose wiederum in großer Menge; ich verweise Sie deshalb auf die Bestimmungen meines Ausschreibens vom 9. Mai vorigen Jahres, worin das Ausziehen der Pflanzen mit dem ganzen Schaft bei feuchtem Boden als ein ersahrungsmäßig ziemlich