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für -ie Stadt und den Kreis Gießen.
J|o 81. Mittwoch den 9. Dctober.
Inhalt des Großh Hess. Regierungsblattes Nr. 28. vom 30. September 1844.
1) Verordnung, das Bauwesen und die Ausübung der Baupolizei in der Siadt Worms betr.; — 2) Bekanntmachung, Bestimmungen über die Reiselegitimations - Urkunden in Rußland betr.; — 3) Bekanntmachung, die Hauptresultate der Staatsassecuranzkaffe für die Stellvertretung von dem Mustcrungs- und Ziehungsjahr 1843 betr.; — 4) Bekanntmachung, die Niederschlagung einer Umlage der israelitischen Religionsgemeindc in Eberstadt für 1844 betr.; — 5) Bekanntmachung , die Niederschlagung eines Viertheils der für die Stadt Lauterbach pro 1844 genehmigten Communalnmlagen betr.; — 6) Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Bezirks Büdingen für 1844 ; — 7) Militärdienstnachrichten; — 8) Characterverleihung; — 9) Versetzungen in den Ruhestand: — 10) Con- currenzeröffnungen; — 11) Sterbfälle.
Amtliche Bekanntmachungen.
Zu JVa K. G. 12164. Gießen am 5. October 1844
Betreffend- Die diesjährigen Rckrutirungsräthe.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath deö Kreises Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen.
Ich benachrichtige Sie hierdurch, daß die Sitzungen des diesjährigen Rekrutirungsraths den 21. d. Mi in dem vorhinigen Regierungs-Canzlei-Gebäude dahier beginnen und den 25. d. M. endigen, und daß die Bewohner des Kreises Gießen nur den 25. October mit ihren Neklamationen angenommen werden, was sie alsbald in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und damit diejenigen Bekanntmachungen zu verbinden haben, welche in dem Ausschreiben vom 12. Oktober 1837 — 37 des Kreisblatts — vorgcschrieben sind. Die Vorschrift, wonach alle Leute, welche vor dem Re« krutirungsrath erscheinen, mit einem von dem betreffenden Bürgermeister ausgestellten, verschlossenen Signalement versehen sein und diejenigen Leute, welche bei der letzten Ergänzung von den Regimentern als untauglich zurückgewiescn worden sind, die von den betreffenden Regimentern und Corps erhaltenen vorläufigen Entlassungsscheine mitbriugen sollen, ist seither öfters unbefolgt gelassen worden und haben Sie deshalb in Ihren Gemeinden bekannt zu machen, daß alle Diejenigen, welche dieser Vorschrift nicht nachkommen sollten, sich zu gewärtigen haben dürften, abgewicsen zu werden. Die Anmeldungen der Leute aus dem Kreise Gießen können an dem oben genannten Tage, dem 25. d. M., von Morgens 7 bis 12 und des Nachmittags von 2 bis 4 Uhr bei dem Sekretariat des Rekrutirungsraths vorgebracht werden.
Heber den Empfang dieses Ausschreibens, sowie über den Befolg der darin gegebenen Aufträge haben Sie bis längstens den 14. d. M. berichtliche Anzeige zu machen; die bis dahin nicht eingetrof- fenen Berichte werden auf Kosten der Säumigen durch Erpresse abgeholt werden.
Prinz.
27) Eine Brieftasche und ein Sacktuch
sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau abgegeben worden. Gießen am 7. October 1844.


