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nach polizeilicher Anordnung alsbald auf den Ab» deckeplatz zu bringen und dort mit der Haut zu verscharren. — Für diese Verrichtungen wird derselbe aus der Stadtkasse mit einer fixen Vergütung entschädiget und hat dafür keine besondere Gebühren zu erhalten.
Nächtlich oder herrnlos hcrumlaufende Hunde bat der Ludwig Steinmcyer in Verwahrung zu nehmen und darin so lange zu halten, bis über solche von der Polizeibehörde verfügt worden ist. — Hierfür wird derselbe entweder von den Eigcnthü- mern der Hunde, oder von der Stadt durch die erwähnte fixe Vergütung entschädiget.
Gießen den 1. October 1844.
Der Gr. Hess. Bürgermeister Gg. Reiber.
1653) Es wird Jemand gesucht, welcher gegen die ordnungsmäßigen Gebühren bei gerichtlichen Pfändungen in hiesiger Stadt die Stelle eines Zeugen, wo möglich auch eines Tarators der Pfänder zu überuebmen bereit wäre. — Desfallsige Anmeldungen können bei der Bürgermeisterei alsbald gemacht werden.
Gießen den 2. October 1844.
Der Großh. Hess Bürgermeister G g. Reiber.
1668) Publicanduin.
Ter hiesigen Stadt ist höheren Orts die Abhaltung eines weiteren Vieh- und Krämermarkts und zwar auf den 17. October l. I. gestattet worden, was man hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringt.
Butzbach den 28. September 1844.
Der Großh. Hess. Bürgermeister
S eip p el.
Versteigerungen.
1536) Montag den 28. Ockober l. I., Nachmittags 2 Uhr,
soll auf hiesigem Rathhaus folgendes, dem Zimmer- meister Ruckstuhl gehöriges Grundstück
135,9 □Slftr. Äcker vor dem Schießhaus zwischen beiden Chausseen, unter den bekannt gemacht werbenden Bedingungen, versteigert werden.
Gießen den 11. September 1844.
Gr. Hess. Stadtgericht.
In Abwesenheit des Gr. Stadtrichters Haberkorn.
1661) Die zum Nachlasse des Bürgers und Schuhmachermeistcrs Peter Fuhr gehörige Hofraithe soll, da auch bei dem am 16rU 5$- startgefundenen Versteigerungsversuche ein anncWbares Gebot nicht erfolgt ist, nunmehr im Termin
Montag den 7. October d. I., Nachmittags 2 Uhr, wiederholt, unter den bei den früheren Versteigerungen bekannt gemachten Bedingungen, dem öffentlichen Meistgebot ausgesetzt werden. Im Falle auch bei diesem Vcrstcigerungsversuche ein günstigeres Resultat nicht erzielt werden würde, soll die Fuhr'sche Hofraithe im Ganzen oder auch tbeilwcisc in demselben Termin öffentlich vermietbet werden.
Zugleich werden diesenige», welche für gelieferte Schuhmachcrarbeiten oder aus sonstigen Gründen Beträge an den Nachlaß des Peter Fuhr verschulden, aufgefordert, binnen drei Wochen an den Vormund der unmündigen Maria Fuhr, Schneidermeister Walther dahier, Zahlung zu leisten und Quittungen in Empfang zu nehmen, da nach Ablauf dieser Frist die gerichtliche Beitreibung aller Ausstände veranlaßt werden wird.
Gießen den 24. Septbr. 1844.
Gr. Hess. Stadtgericht das. Müller. Dr. Seitz.
1631) Der zum ehemals Bäcker Seippischen Hause gehörige Keller neben der Wohnung der Adolph Schmidt's Wittwe soll
Samstag den 5. October, Morgens 11 Uhr, anderweit verpachtet werden.
Gießen den 28. September 1844.
Der Großh. Hess. Bürgermeister Gg. Reiber.
1659) Das leihfällige städtische Gelände, als: 41 Triebviertel,
8 Wüstuugsstücke an der Grünbergerstraße, 8 „ ,, an dem Anncröderweg,
1 „ ,, am Philosopbeuwald
sowie 11 Triebvicrtel und 5 Baumstücke, welche wegen Pachtrückstandes zurückgezogen «erben, sollen Donnerstag den 17. d. M.
anderweit verpachtet und der Anfang am Schießhaus gemacht werden.
Greßen den 3. October 1844.
Der Gr. Hess Bürgermeister Gg. Reiber.
1656) Der aus dem Stadt-Canal ausgeräumte Schlamm, auf dem Linden- und Kircheuplatz liegend, soll
Montag den 7. d. M., Vormittags 11 Uhr, an die Meistbietenden, sowie der daselbst befindliche Schutt an die Wenigstnehmenden zum Wegfahren auf hiesigem Rathhaus versteigert werden.
Gießen den 3. October 1844.
Der Gr. Hess. Bürgermeister Gg. Reiber.


