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Sollte hier und da eine Reinigung von schädlichen Kräutern und Moos geeignet erscheinen, so haben Sie Ihre Anordnungen auch hierauf zu erstrecken.
Für Reinigung der Gemeinde-Wiesen haben die betreffenden Gr. Hess. Bürgermeister zu sorgen.
lieber den Vollzug dieses Rescripts erwarte ich im October Ihren Bericht.
Prinz.
Zu .AS K. G. 9928. Gießen am 30. Juli 1844.
Betreffend: Die Ausrottung der Disteln auf Gemeindewegen und Wüstungen.
Der Großherzoglich Hessische
Kreis rath des Kreises Gießen
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sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Es ist bekannt, daß der Saamen der Disteln sich zur Zeit der Reife sehr weit verbreitet und dadurch jene der Feldkulmr so schädliche Pflanze immer wieder auf's Neue fortwucbert. Es ist desbalb von entschiedenem Voxtheil, daß dieselbe vor Entwickelung der Saamen-Knospen vertilgt wird. Ge- schiebt dieses frühzeitig genug, so liefert die ausgestochene junge Distel auch noch ein gutes Futter.
Als vorbereitende Maasregel zur Ausrottung der fraglichen Pflanze fordere ich Sie daber auf, schou jetzt fammflidje Gemeindewege, Raine, Wüstungen und Häger von allen etwa vorhandenen Disteln sorgfältig reinigen und namentlich die Saamen-Stengel verbrennen zu lassen.
An jedem kommenden Frühjahr haben Sie genau darauf zu sehen, daß die Disteln vor Entwickelung der Saamen-Knospen entfernt werden.
Ach werde mich später davon überzeugen, ob Sie meine Anordnung befolgt haben.
P r
Besondere Bekanntmachung.
1100) Da durch den Brückenbau die Lahn mit Fuhrwerk nicht mehr passirt werden kann, die Passage an den Zahrmarkttagen von Fremden aber so bedeutend ist, daß hierdurch leicht Unglücköfalle entstehen könnten, so fordere ich die hiesigen Einwohner hiermit auf, an diesen Tagen ihre Oeconomie- und sonstigen Fahrten über die Brücke zu beschranken.
Gießen den 25. Juli 1844.
Der Gr. Hess. Bürgermeister Gg. Reiber.
Versteigerungen.
1261) Montag den 5. August d. I., Nachmittags 2 Uhr,
füllen die zum Nachlasse des Bürgers und Schub-
i n z.
machers Peter Fuhr von hier gehörigen Mobilien, bestehend in Weißzeug, verschiedenem Hausgeräthe, Ledervorräthen und Schuhmachergeräthe, in dessen Wohnung gegen haare Zahlung öffentlich versteigert werden.
Zugleich werden diejenigen, welche an den Nachlaß des Peter Fuhr Forderungen haben, aufgefordert, dieselben binnen 14 Tagen bei unterzeichnetem Gerichte geltend zu machen.
Gießen den 16. Zuli 1844.
Großh. Hess. Stadtgericht Müller.
1291) T>e Lieferung des für das Bezirksge- fättgniß dahier pro 1845 erforderlichen Strohes und Holzeö, sowie des Brodes für die Schüblinge und die auf Verfügung Großh. Stadt- und Landgericht darin inhaftirten Personen, soll
Mittwoch den 7. August, Vormittags 9 Uhr, auf Großh. Polizeibüreau. dahier an den Wenigstnehmenden versteigert werden.
Gießen den 24. Znli 1844.
Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. Prinz.
1316) Samstag den 10. August d. I., Morgens,11 Uhr,


